Lieferverzug-Einbauküche kommt 8 Wochen später als geplant?
Unsere Küche (9.000€) soll Lt. Vertrag ca. 33./34. KW geliefert werden.
Heute kam ein Schreiben vom Möbelhaus, dass die Lieferung voraussichtlich 41. KW erfolgt.
Da unsere alte Küche verkauft ist, haben wir 8 Wochen länger als geplant, keine Küche.
Welche Möglichkeiten haben wir??
Wenn man einen Rabatt verhandelt, wie hoch wäre ein angemessener Betrag?
2 Antworten
Wir schreiben heute KW 31. Ihr habt also einkalkuliert, 3 Wochen ohne Küche auszukommen, da ihr die alte Küche ja nicht mehr habt, die neue aber zunächst erst in KW33/34 geliefert werden sollte Welcher "Schaden" soll euch denn entstanden sein? Ob man 3 Wochen ohne Küche lebt oder 8 Wochen ist doch völlig egal.
Ihr könnt das Möbelhaus lediglich in Lieferverzug setzen, aber auch hier gehe ich davon aus, dass auf der Bestellung kein verbindlicher, sondern nur ein voraussichtlicher Liefertermin genannt wurde. Eure Chancen auf einen schönen Rabatt sind daher eher gering.
Verzug tritt aber nur ein, wenn ein verbindlicher Liefertermin überschritten ist. Das ist nicht der Fall. Du schreibst von voraussichtlichem Liefertermin. Du musst nach ausbleibender Lieferung erstmal eine letzte Frist von z.B. 14 Tagen setzen, um den Lieferanten in Verzug zu setzen.
Na dann lese mal Deinen Vertrag!
Da steht MIT SICHERHEIT nicht, dass es sich um einen VERBINDLICHEN TERMIN handelt.
Meist sind das unverbindliche Voraussagen und zusätzlich sind diese Termine auch noch in den AGB geregelt.
Also: NACHLESEN
Und PS:
Wer sich aufmerksam durchs Leben bewegt, sollte mitbekommen haben, dass es derzeit massive Probleme mit der Lieferung von Chips, Holz, Kunststoffen, ....... gibt. Die Hersteller können aktuell nicht so produzieren, wie die das aus der Vergangenheit gewohnt sind. Weil die kein bzw. zu wenig Material bekommen. Und mit wesentlich längeren Lieferzeiten.
Und wen willst Du dafür verantwortlich machen?
. Habe aber nochmal im Kleingedruckten gelesen, dort steht 0,5% pro Woche bei Lieferverzug. Und nach Mahnung kann man vom Vertag zurücktreten. Lieferschwierigkeiten der Zulieferer gelten Lt. Verbraucherzentrale nicht.
Es sind 8 weitere Wochen ohne Küche. D.h. wir müssen weiterhin essen bestellen, da wir nicht kochen können. Habe aber nochmal im Kleingedruckten gelesen, dort steht 0,5% pro Woche bei Lieferverzug. Und nach Mahnung kann man vom Vertag zurücktreten.