Wann kann man vom Kaufvertrag (Polstermöbel) zurücktreten bzw. stornieren?

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Das macht man nicht per Telefon, sondern schriftlich.

Deine Mutter setzt einen freundlichen Brief auf, setzt eine Frist und storniert ansonsten.

"Sehr geehrte Polsterfreunde, ich habe am 10.03.2015 Polstermöbel mit Auftrag XXXXX bei Ihnen bestellt. Die zugesagte Lieferfrist von sechs Wochen wurde nicht eingehalten. Erst auf meine telefonische Nachfrage am 18.05.2015 teilte man mir mit, die Lieferzeit betrage nun 10 Wochen. Nachdem diese Frist offensichtlich auch abgelaufen ist und ich bis heute keine weitere Information von Ihnen zu einem Liefertermin erhalten habe, fordere ich Sie auf, die versprochene Lieferung bis spätestens 15.06.2015 (Eintreffen der Ware bei mir) durchzuführen. Ansonsten storniere ich hiermit die Bestellung und fordere Sie auf, mir eine schriftliche Bestätigung der Stornierung zuzusenden. Meine Anzahlung von EUR xxx,xx ist dann auf mein Konto IBAN xxxxxxxxx bei der xxxxxx Bank bis 18.06.2015 zu erstatten.

Mit freundlichen Grüßen..."


ender 
Beitragsersteller
 05.06.2015, 11:51

vielen dank, das habe ich so auch meiner mutter gesagt (mit dem Schriftlichen und der Fristsetzung) , aber sie ist schon 65 jahre alt, des Deutschen nicht sehr mächtig, und kennt sich daher nicht aus. Ich habs so gemacht, wie du / Sie vorgeschlagen haben, vielen dank nochmals.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Käufer bei Lieferverzug den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären kann: 

    Verkäufer und Käufer haben einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen.Die Lieferung der Ware war fällig, d. h. der Verkäufer hätte die Ware bereits liefern müssen (ausnahmsweise kann der Käufer bereits vor der Fälligkeit der Leistung zurücktreten, wenn offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen des Rücktritts eintreten werden).
    Eine vom Käufer gesetzte, angemessene Frist zur Lieferung der Kaufsache ist erfolglos geblieben (entbehrlich ist die Fristsetzung beispielsweise, wenn der Verkäufer die Lieferung ernsthaft und endgültig verweigert).Hat der Verkäufer nur einen Teil der Ware rechtzeitig geliefert, so kann der Käufer den Rücktritt vom gesamten Vertrag nur erklären, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat.
    Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist für den Käufer ausgeschlossen, wenn der Rücktrittsgrund ganz oder überwiegend in seine Verantwortung fällt oder wenn er sich im Annahmeverzug befindet. Ein Annahmeverzug liegt vor, wenn der Käufer die ihm vereinbarungsgemäß angebotene Kaufsache nicht annimmt.

Hier geht`s weiter:

http://www.business-netz.com/Verbraucher/Lieferverzug-rechtfertigt-Ruecktritt-vom-Kaufvertrag-oder-Schadensersatz

Das meint die Verbraucherzentrale NRW: „ Haben Sie wegen der Lieferverzögerung kein Interesse mehr an der Durchführung des Vertrages, können Sie - unter weiteren Voraussetzungen - den Rücktritt erklären. Sie sind dann nicht mehr verpflichtet, die bestellten Möbel abzunehmen und erhalten eine etwaige Anzahlung zurück. Der Rücktritt ist zum Beispiel sinnvoll, wenn Sie inzwischen festgestellt haben, dass die Möbel von einem anderen Händler preiswerter angeboten werden. Dann könnten Sie theoretisch dort einen neuen Vertrag abschließen. 

Fristsetzung: Liefert der Händler nicht zum vereinbarten Termin oder innerhalb der angegebenen Lieferfrist, setzen Sie ihm schriftlich (Musterbrief: Mahnung und Fristsetzung zur Nachlieferung) eine angemessene Frist zur Nachlieferung. Hält der Händler dann auch die Nachlieferfrist nicht ein, können Sie vom Vertrag zurücktreten. „ 

http://www.vz-nrw.de/Moebelkauf-2