Eine reine Risikolebensversicherung ist für den Todesfall gedacht – hier tritt die Versicherung ein und zahlt den Hinterbliebenen bzw. Begünstigten die vereinbarte Versicherungssumme aus, die stets für eine Beerdigung reichen dürfte. Wie lange es dauert bis der Begünstigte das Geld hat, ist je nach Versicherung verschieden. Probleme sollte es bei einem normalen Tod jedoch nicht geben. Wie Ratsucher bereits schrieb, besteht die Möglichkeit, dass sich das Beerdigungsinstitut das Geld von der Versicherung holt.

Bitte beachten Sie: Eine kapitalbildende bzw. fondsgebundene Lebensversicherung vereint zwar eine Risikolebensversicherung mit dem Aufbau von Kapital, ist aber deswegen nicht doppelt gut. Ganz im Gegenteil bringen diese Mischpolicen genau wie private Rentenversicherungen zahlreiche Nachteile wie bspw. hohe Kosten bei niedrigen Renditen, Steuern usw. mit sich. Also: Finger weg!

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Hier muss man unterscheiden zwischen Altverträgen und neueren Lebensversicherungen:

Bei ‚Altverträgen’ die vor 2005 abgeschlossen wurden, können die Abschlusskosten nicht abgesetzt werden. Da wir dies ungerecht finden, haben wir mehrere Prozesse geführt, doch bevor wir die Klagen abschließen konnten, hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Abschlusskosten zu den Kosten der privaten Lebensführung gehören und sich deshalb steuerlich nicht auswirken können. Die Kosten können also auch weiterhin nicht abgesetzt werden.

Bei Lebensversicherungsverträgen die ab 2005 abgeschlossen wurden, sieht dies anders aus. Hier werden die eingezahlten Beiträge und der Rückkaufswert der Police verglichen. Ist die Differenz negativ, dann gilt es als Verlust und Steuern fallen nicht an. Ist die Differenz positiv, dann sind es Einkünfte und diese müssen versteuert werden, sind allerdings nicht absetzbar. Dieselbe Regelung gilt auch für die Altverträge, wenn diese Verträge an den richtigen Anbieter verkauft werden.

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