Kündigung durch Boten an der Pforte abgeben?
Ich möchte mein Arbeitsverhältnis zum 31.08.2021 kündigen, dabei muss der Personalabteilung die Kündigung spätestens am 03.08.2021 zugegangen sein. Darf ein Bote das Kündigungsschreiben für die Personalabteilung morgen an der Pforte direkt abgeben oder in den Postkasten der Firma einwerfen?
2 Antworten
Am Besten direkt in der Personalbuchhaltung abgeben gegen Empfangsbekenntnis. Wenn das nicht möglich ist, in den Briefkasten einwerfen.
Wenn der Brief an der Pforte abgegeben werden soll, sollte sich der Bote nicht nur ein mitgebrachtes Empfangskenntnis unterschreiben lassen, sondern auch noch eine Postempfangsvollmacht vorzeigen lassen.
Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche
Der Bote sollte die Kündigung am besten direkt bei der Personalabteilung abgeben.