Fahrrad abgeschleppt - ist das zulässig?
Ich fahre immer mit dem Rad bis zum Bahnhof und stelle dort mein Rad ab. Da ich oftmals keinen Fahrradständer mehr finde, stelle ich mein Rad auch auf dem Bürgersteig ab. Ich achte aber immer darauf, dass dadurch niemand behindert wird. Jetzt ist mir doch in der letzten Woche tatsächlich vom Ordnungsamt mein Rad "abgeschleppt" worden. Das Ordnungsamt war der Ansicht, dass mein Rad nicht auf dem Bürgersteig stehen darf, da es ja Fahrradständer gebe. Ich musste allen Ernstes ein Bußgeld von € 50 zahlen und habe dann mein Rad wiederbekommen. Das kann doch wohl so nicht richtig sein?
2 Antworten
Das Ordnungsamt hatte leider Recht. Wenns dort keine Abstellplätze gibt, fahre etwa 1-2 Bushaltestellen vor den Bahnhof, stell dein Rad Ordnungsgemäß ab und nimm für den Rest den Bus. Ist zwar etwas Umständlicher aber billiger als 50;-€ fürs Ordnungsamt
DEr Gehsteig ist kein Fahrradabstellplatz. Würde dort ein Wagen parken, würde er auch abgeschleppt.
Was würde denn ein Radfahrer sagen wenn ein Auto mit einem rad auf dem Fahrradweg stände, mit der Begründung "man konnte noch vorbei kommen."