Krankenversicherung nach Todesfall des PArtners?

3 Antworten

Es mag nicht sattelfest geklungen haben, ist aber richtig. Die Krankenversicherung ist über die Rente gewährleistet. Eigene zusätzliche Beiträge müssen entrichtet werden, wenn über 450,- Euro verdient werden.

Durch die Witwenrente ist der übrig gebliebene Partner automatisch krankenversichert, da er wohl auch schon vorher familienversichert war.

Hallo,

waren beide bisher gesetzlich krankenversichert?

War die Ehefrau bisher kostenlos familienversichert?

Liegen zwischen Todestag und Rentenantrag mehr oder weniger als 1 Monat?

Wird die Witwenrente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt bzw. später bezogen?

Waren der Verstorbene oder die Witwe während des ganzen Berufslebens gesetzlich krankenversichert?

Gruß

RHW


mikromax 
Beitragsersteller
 22.03.2016, 19:38

Ja und Ja. Abstand ist unter 1 Monat. Und wieder 2 Mal ja.

Danke für die Mühe!

RHWWW  22.03.2016, 21:17
@mikromax

Dann wird die Witwe durch den Rentenantrag selbst Mitglied der Krankenkasse. Die Rentenversicherung zieht die Beiträge direkt von der Rente ab. Beim Minijob ändert sich nichts: der Arbeitgeber zahlt weiterhin die bisherigen Beiträge. Für die Lücke zwischen Todestag und Rentenantragsdatum sind nach § 19 SGB V keine Beiträge zu zahlen.