Krankenversicherung nach Todesfall des PArtners?
Hallo
folgende Situation: Bei einem Ehepaar ist der eine Partner Frührentner durch Arbeitsunfall, der andere Partner pflegt ihn und ist nebenher geringfügig beschäftigt (unter 400€). Jetzt ist der Partner gestorben, eine Witwenrente ist beantragt (ca 400€). Die Frage ist jetzt, muss sich der geringfügig Beschäftigte krankenversichern? Ich habe die Krankenkasse angerufen, die sagten was von Witwenrente und automatisch versichert, klangen aber nicht zu 100% sattelfest. Daher würde ich gerne nochmal nachfragen Vielen Dank!
mfG
3 Antworten
Es mag nicht sattelfest geklungen haben, ist aber richtig. Die Krankenversicherung ist über die Rente gewährleistet. Eigene zusätzliche Beiträge müssen entrichtet werden, wenn über 450,- Euro verdient werden.
Durch die Witwenrente ist der übrig gebliebene Partner automatisch krankenversichert, da er wohl auch schon vorher familienversichert war.
Hallo,
waren beide bisher gesetzlich krankenversichert?
War die Ehefrau bisher kostenlos familienversichert?
Liegen zwischen Todestag und Rentenantrag mehr oder weniger als 1 Monat?
Wird die Witwenrente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt bzw. später bezogen?
Waren der Verstorbene oder die Witwe während des ganzen Berufslebens gesetzlich krankenversichert?
Gruß
RHW
Dann wird die Witwe durch den Rentenantrag selbst Mitglied der Krankenkasse. Die Rentenversicherung zieht die Beiträge direkt von der Rente ab. Beim Minijob ändert sich nichts: der Arbeitgeber zahlt weiterhin die bisherigen Beiträge. Für die Lücke zwischen Todestag und Rentenantragsdatum sind nach § 19 SGB V keine Beiträge zu zahlen.
Ja und Ja. Abstand ist unter 1 Monat. Und wieder 2 Mal ja.
Danke für die Mühe!