Krankengeld reicht nicht. Wohngeld oder Aufstockung beantragen?
Mir wurde fristgerecht betriebsbedingt zum 15.04. gekündigt. Am 30.03. erlitt ich einen Herzinfarkt in dessen Folge ich (laut Schreiben der Rehaklinik an die Rentenkasse) frühestens in 6 Monaten wieder mit einer leichten Tätigkeit wieder mit arbeiten beginnen kann. Habe dementsprechend nur bis zum 15.04. Lohnfortzahlung erhalten und danach sofort Krankengeld von der Krankenkasse. Dies beträgt 35 Euro kalendertägig. Also 1050 bzw 1085 Euro monatlich. Ich bin alleinlebend und zahle 450 Euro Kaltmiete bzw. 585 warm. Wohngeldstelle bzw Jobcenter, wer ist zuständig? Beide verweisen auf den jeweils anderen.
3 Antworten
Ich habe mit dem Bürgergeldrechner mal Deine Zahlen geprüft und bin auf 93,- Euro Bürgergeld gekommen.
Falls Du die Antwort schon früher gelesen hast, ich hatte das Krankengeld wie Arbeitseinkommen eingegeben, das war falsch.
Beim Wohngeldrechner komme ich für Berlin auf 219,- Euro Wohngeld, aber es kommt auf die Gemeinde an, in der man lebt. In meinem Heimatort wären es nur 154,- Euro.
Wohngeld und Bürgergeld schließen sich gegenseiteig aus. Wofür du dich entscheidest ist deine Sachen, man kann ggf vorab grob überschlagen, was wobei raus kommt.
Da du nicht Arbeitsfähig bist, mußt du Grundsicherung beantragen und nicht Bürgergeld. Der Unterschied ist eben, das du bei dem einem Arbeitsfähig bist, bei dem anderen nicht. Häufig sitzt das Sozialamt im selben Haus wie das JC.
Ah.... das wusste ich auch noch nicht: 🙏
Wohngeld und Bürgergeld schließen sich gegenseitig aus.
Jobcenter ist nur dann zuständig, wenn Du arbeitsfähig wärst.
Wende dich an das Sozialamt!
Gute Besserung!
Was war das für ein Rechner? Der Rechner vom jobcenter Köln ergibt 93,-€. Für Krankengeld gibt es ja nicht die Freibeträge wie für Erwerbseinkommen.