Kosten für Winterdienst auf Privatweg steuerlich absetzbar?

3 Antworten

Auch der Winterdienst in der WEG wurde bei mir bisher immer (soweit nicht ohnehin von einem Hausmeister erledigt) als Haushaltsnahe Dienstleistung vom Verwalter ausgewiesen. Dieser Winterdienst betrifft sowohl Wege innerhalb der Anlage als auch die öffentlichen Gehwege drumherum.

Die Winterdienstverpflichtung auf privaten und öffentlichen Wegen kann als haushaltsnahe Dienstleistung gemäß § 35a EStG einem Dienstleister übertragen werden (BFH-Urteil VI R 55/12 v. 20.03.14).

Es muss aber zwischen den beteiligten Parteien ein nachvollziehbarer Aufteilungsschlüssel gefunden werden und nicht einer, bei dem die Meistverdiener alles tragen und der in Rente stehende Eigenheimbesitzer gar nichts.

Raga:

Die Kosten für den Winterdienst (auch Sommerdienst) kannst du steuerlich geltend machen. Mein Unternehmer hat seine Rechnungen mit folgendem Hinweis versehen:

„Bei den beauftragten und berechneten Dienstleistungen handelt es sich um eine nach § 35 a Abs. 2 EStG begünstigte Dienstleistung. Materialkosten (Streusalz) sind im Rechnungsbetrag jeweils mit pauschal … % (bei mir 4 %) enthalten.“

Das Finanzamt hat dies (ohne Materialkosten) anerkannt; ihm wurden vorgelegt der Bank-Überweisungsbeleg und die Rechnung.


LittleArrow  22.07.2014, 13:30
dies (ohne Materialkosten) anerkannt

Alles prima, aber Ihr dürft ruhig diese Materialkosten auch angeben, da Streusalz Verbrauchsmaterial ist (und kein bleibender Wert (z. B. ein Wasserhahn) eingebaut wird).