Kosten für Winterdienst auf Privatweg steuerlich absetzbar?
Wir sind drei Anlieger, die uns ein Angebot eines Winterdienstes eingehilt haben. Meine frage dazu: Können die Kosten für den Winterdienst auf einem Privatweg (gehört 3 Anliegern und ist im Grundbuch eingetragen) steuerlich geltend gemacht werden. Anscheinend ist es noch strittig, ob Kosten für Winterdienst auf Gehwegen vor dem Haus abgesetzt werden können, da das keine haushaltsnahen DL oder HL sind, da der Gehweg nicht im Eigentum des Hausbesitzers ist. Was meint Ihr?
3 Antworten
Auch der Winterdienst in der WEG wurde bei mir bisher immer (soweit nicht ohnehin von einem Hausmeister erledigt) als Haushaltsnahe Dienstleistung vom Verwalter ausgewiesen. Dieser Winterdienst betrifft sowohl Wege innerhalb der Anlage als auch die öffentlichen Gehwege drumherum.
Die Winterdienstverpflichtung auf privaten und öffentlichen Wegen kann als haushaltsnahe Dienstleistung gemäß § 35a EStG einem Dienstleister übertragen werden (BFH-Urteil VI R 55/12 v. 20.03.14).
Es muss aber zwischen den beteiligten Parteien ein nachvollziehbarer Aufteilungsschlüssel gefunden werden und nicht einer, bei dem die Meistverdiener alles tragen und der in Rente stehende Eigenheimbesitzer gar nichts.
Raga:
Die Kosten für den Winterdienst (auch Sommerdienst) kannst du steuerlich geltend machen. Mein Unternehmer hat seine Rechnungen mit folgendem Hinweis versehen:
„Bei den beauftragten und berechneten Dienstleistungen handelt es sich um eine nach § 35 a Abs. 2 EStG begünstigte Dienstleistung. Materialkosten (Streusalz) sind im Rechnungsbetrag jeweils mit pauschal … % (bei mir 4 %) enthalten.“
Das Finanzamt hat dies (ohne Materialkosten) anerkannt; ihm wurden vorgelegt der Bank-Überweisungsbeleg und die Rechnung.
dies (ohne Materialkosten) anerkannt
Alles prima, aber Ihr dürft ruhig diese Materialkosten auch angeben, da Streusalz Verbrauchsmaterial ist (und kein bleibender Wert (z. B. ein Wasserhahn) eingebaut wird).