Vom Hund gebissen beim Zeitungsaustragen
Hallo, gestern bin ich wie jeden Mittwoch los um Zeitungen zu verteilen. Als ich auf ein Grundstück ging um die Zeitung abzuliefern, kam auf einmal ein aggresiver Beagle auf mich zu und bellte was das Zeug hielt, ich musste ihn mit der Zeitung fern halten. Als ich mich umdrehte um die Forte zu zu machen, sprang er hoch und biss mir ins Gesäß... Ich habe nun, eine kleine Wunde und eine Beule. An dem Zaun und an der Forte stand kein Schild wo drauf stand: "Warnung vor dem Hunde". Die Frau hat geleugnet das der Hund mich gebissen hat und hat sich auch nicht für das Verhalten ihres Hundes entschuldigt. Meine Frage nun: Kann ich Schmerzensgeld fordern?
3 Antworten
Zunächst mal: unabhängig von der Aussprache in manchen Regionen dieses Landes heisst es immer noch "Pforte".
Da es um einen Arbeitsunfall geht, dürfte die Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes zuständig sein.
In jedem Fall kannst Du Ansprüche gegen die Halterin des Hundes geltend machen. Hierzu ist jedoch UNMITTELBAR nach dem Vorfall ein Arzt aufzusuchen, denn sonst kann eingewandt werden, daß diese Verletzungen anderen Ursprungs sind. Allerdings dürfte bei der Bagatellverletzung keine wesentliche Schmerzensgeldzahlung resultieren.
Das hat nix mit dem Schild bissiger Hund zu tun, denn dies hat keine rechtliche Relevanz. Aber es ist schwer zu beweisen und lohnt sich in deinem Falle nicht, aber theoretisch gilt § 823 BGB auch in deinem Falle.
Wenn du zu einem Arzt gegangen bist und dieser dir die Verletzung attestiert hat / attestieren kann und bewiesen werden kann, dass es sich um den Hund gehandelt hat (hier könnte es zur Not zu einem Vergleich der Bisspuren mit dem Gebiss kommen) besteht auch der Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Frage ist nur, ob sich dieses wirklich lohnt. Sollte es nur eine ganz kurze Wunde sein, die dich nicht wirklich beeinträchtigt wäre der Schadensersatz wohl zu gering. Im zweifel solltest du einen Anwalt aufsuchen.