Konten laufen nur auf Namen des Ehemannes
Ich habe festgestellt, dass mein Mann (selbständig) einen großen Teil der Konten nur auf seinen Namen laufen lässt. Jetzt beobachte ich, dass größere Beträge von gemeinsamen Konten auf diese Konten umgebucht werden. Gehören im Falle einer Scheidung (Zugewinnsausgleich) auch diese Konten zum gemeinsamen anzurechnenden Vermögen?
1 Antwort
Wenn es dafür nicht einen plausiblen Grund gibt, solltest Du vielleicht auch mal daran denken, ein Konto und Depot auf Deinen Namen einzurichten ;-)
Konten, die nur auf einen Namen laufen, sind als Eigentum der jeweiligen Person zu interpretieren. Das ist u.a. im Falle von Scheidung und Tod relevant. Allerdings ist die Umbuchung ein Vorgang, der dem Ehevermögen Teile entzieht, d.h. das bedarf Deiner Zustimmung. Liegt diese nicht vor, kannst Du im Prinzip auf einer Rückbuchung bzw. Verfügungsberechtigung auf den neuen Konten bestehen - zur Not muss dies jedoch gerichtlich durchgesetzt werden.
Da allerdings die Umbuchungen in der Ehezeit und ohne Deine Zustimmung erfolgten, wären bis auf weiteres auch die umgebuchten Beträge gemeinsames Ehevermögen. Das Problem ist nur, daß in diesem Fall Dein Mann dieses Geld nun auch ohne Deine Zustimmung ausgeben kann.
Es stellt sich also nun die Frage des Kommunikationsklimas mit Deinem Mann:
Ist das noch gut, sprich ihn darauf an und kläre die Lage.
Ist das nicht mehr so gut, solltest Du einen Anwalt konsultieren, in welcher Form hier Rechtmittel gegen diese eigenmächtige Verfügung über Ehevermögen einzulegen sind. Insbesondere solltest Du damit rechnen, nun auch eigene Konten einzurichten und entsprechend vorzusorgen.
Der Zugewinnausgleich betrachtet effektiv natürlich die individuelle Vermögenslage zum Trennungszeitpunkt, d.h. auch dieses vom Ehevermögen umgebuchte Geld würde berücksichtigt. Ich sehe die Gefahr weniger darin, daß dies nicht berücksichtigt wird, sondern eher in einer einseitigen Verfügung durch den Ehemann. Er könnte das ja auch in bar abheben und irgendwo zwischenlagern.