Eine Frau hat 3 Minijobs auf drei verschiedene Namen laufen, welche Strafe hat sie zu erwarten?

3 Antworten

" Das von Ihnen genannte Verhalten eines zweiten Minijobs unter falschem Namen (meist eines nahen Angehörigen) wird unter dem Begriff „Lohnsplitting" behandelt. Bei vorsätzlichem Verhalten (wovon bei Lohnsplitting ausgegangen werden kann) liegt in der Regel ein Verstoß vor allem gegen folgende Vorschriften vor: §1 Abs. 2 SchwarzArbG, §263 StGB: Betrug (das Vortäuschen eines Beschäftigungsverhältnisses), §266a StGB: Vorenthaltung von Sozialversicherungs-Beiträgen, §370 AO: Steuerhinterziehung. 
Wenn der Arbeitnehmer durch die falsche Abrechnung als Minijobber Sozialleistungen erhält, auf die er sonst keinen Anpruch hätte, können noch weitere Straftatbestände erfüllt sein. 
Hinzu kommen bei unterlassenen Sozialabgaben Rückforderungen der Sozialversicherungsträger, ggf. mit Zuschlägen. Beitragsansprüche der Sozialversicherungsträger verjähren bei vorsätzlicher Vorenthaltung grundsätzlich auch erst nach 30 Jahren."

http://www.frag-einen-anwalt.de/400-EUR-Jobs-auf-anderen-Namen---f219544.html

Das läßt sich so pauschal nicht sagen weil da etliche Straftatbestände zusammen kommen könnten. Mich würde zum Beispiel mal interessieren, wie es zu den drei verschiedenen Namen kommt.


Mikkey  11.12.2015, 17:18

Tochter und Schwester? Soviel Phantasie bringe sogar ich noch auf ;-)

Gaenseliesel  11.12.2015, 17:26
@Mikkey

ja klar, machbar wär's wohl ! Welche krummen Tricks sich manche Leute einfallen lassen ?

War hoffentlich nur eine fiktive Anfrage !  

Stichwort " Steuerhinterziehung "

Neben der Schwere des Vergehens entscheidet auch der Wohnsitz, ob und wie viel Strafe man für Steuervergehen zahlen muss.

Da kommen sicher noch weitere Straftatbestände hinzu !

Frage von Pv59 ist berechtigt, wie geht das in der Praxis ?


Gaenseliesel  11.12.2015, 17:34

ups..... hatte ich vergessen:

http://www.biallo.de/recht/steuerrecht/selbstanzeige-steuerhinterziehung.php

der Link für den Fall, möchte man sich seiner Sünden noch im alten Jahr entledigen ! ;-))

Mikkey  11.12.2015, 20:35
@Gaenseliesel

Das funktioniert aber nur für die Steuertatbestände, die ohnehin keine harte Bestrafung zu erwarten lassen, den Betrug (s. Primus) bekommt man damit nicht vom Tisch.

Gaenseliesel  11.12.2015, 22:27
@Mikkey

sollte diese Frage einen realen Hintergrund haben, kommt noch so Einiges auf sie zu ! 

Mein Mitleid hält sich in Grenzen !