Können die Mieter eine Mietminderung vornehmen wenn sie ständig bei Regen auf der Außentreppe ausrutschen und verletzen? Wenn ja, wie lange Frist für Vermieter?

3 Antworten

Woher weißt Du, daß die Fliesen für den Außenbereich ungeeignet sind? Es gibt für alles DIN-Vorschriften. Sind die eingehalten worden oder nicht?

Und wenn nicht: Die Art der Nachbesserung obliegt der Entscheidung des Vermieters.


Jackthemus 
Beitragsersteller
 12.07.2017, 20:03

Habe mitbekommen ,dass der alte Vermieter mit dem Fliesenleger eine ernste Auseinandersetzung hatte, weil diese Fliesen in den Hausgang kommen sollten und nicht vor den Hauseingang, da diese Fliesen nicht geraut sind. Den neuen Vermieter wurde in Kenntnis gesetzt anbei ein Foto von der Verletzung

Die Verletzungen müssen dokumentiert sein (Arzt) und auch die Unfälle (Ort, Zeit, Unfallhergang). 

Der Vermieter hat in jedem Fall der Verkehrssicherheitspflicht nachzukommen. Das bedeutet, dass Gesetz verlangt vom Vermieter sicherzustellen, dass alle Zugänge zum Haus und den damit verbunden Wegen wie Hof, Mülltonnen gefahrlos benutzt werden können.

Weitere Infos zu Rutschunfälle und Urteile gibt es zu dem auf :
http://www.anti-rutsch.info