Minijob trotz Bildungsgutschein?
Hallo,
ich habe mich diesen Monat arbeitslos gemeldet und einen Bildungsgutschein beantragt und diesen auch bereits ausgefüllt zurück gesendet.
Hinterher habe ich noch eingereicht, dass ich einen Minijob habe, weil ich das nicht wusste. Ich beziehe kein Arbeitslosengeld.
Darf ich neben dem Bildungsgutschein trotzdem einen 450 Euro Job haben ?
Oder hat das irgendetwas mit den 165 Euro Freibetrag zu tun, ich verstehe diese Unterlagen nicht.
Danke für eine Nachricht und einen schönen Sonntag !
1 Antwort
Hinterher habe ich noch eingereicht, dass ich einen Minijob habe, weil ich das nicht wusste.
Nix wissen gilt nicht, weil arbeitslos gemeldeten Leuten immer ein umfangreiches Merkblatt ausgestellt wird, in dem diese Infos hinterlegt sind. Liest sich nur kaum jdm. (vollständig) durch .... .
Das Nebeneinkommen ist bei der AfA spätestens zum ersten Tag des Arbeitsantritts meldepflichtig. Das Formular gibt es hier: https://www.arbeitsagentur.de/formulare-a-z
Ich kann nicht sicher sagen, ob das für Arbeitslose ohne ALG1-Bezug gilt. Zu 99% ist es aber für die AfA relevant, das Gleiche gilt auch für die Knappschaft Bahn-See in Bochum, wo der Arbeitgeber den Minijob anmeldet. Der Arbeitgeber muss dort den Status übermitteln: arbeitslos, Hausfrau, Einkünfte aus (nicht)selbständiger Arbeit etc. pp. .
Bitte spreche Dich mit der AfA telefonisch ab, ob Du die 450,00 € Entgelt komplett behalten kannst, oder Dir lediglich die 165,00 € zugestanden werden, obwohl Du kein ALG1 beziehst.
Auf die Fort-/Weiterbildung mit Bildungsgutschein hat der Minijob seitens der AfA keinen Einfluss, die Maßnahme wird unabhängig vom Nebenverdienst gewährt.