Kindergeld wird weiter gezahlt auch wenn die Tochter im Marokko zur schule geht???
Unsere Tochter geht in Marokko zur Vorschule, bekommen wir trotzdem weiterhein Kindergeld oder wird das Gestrichen???
1 Antwort
Das kann man so nicht generell sagen.
Wo ist der Familienwohnsitz?
Lebt die Tochter auf Dauer dort, oder nur zeitweilig?
Nach § 62 StG ist der jenige Kindergld berechtigt, der in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Das setzt einen Wohnsitz in "D" voraus und keinen dauernden Aufenthalt des Kindes ausserhalb von "D".
@wfwbinder
Sie soll dort zur schule gehen von Anfang an, da wir sowieso in 2-3 jahren für immer nach Marokko ziehen wollen, Wir haben nur einen Wohnsitz und der ist hier ich bin deutsche und mein Mann Marokkaner er geht vollzeit arbeiten.
sie besucht uns ja natürlich in den Ferien also wäre sie ja ab und zu hier, mein MAnn Arbeitet auch also bezahlt er auch Steuern.