Kindergeld wird weiter gezahlt auch wenn die Tochter im Marokko zur schule geht???

1 Antwort

Das kann man so nicht generell sagen.

  • Wo ist der Familienwohnsitz?

  • Lebt die Tochter auf Dauer dort, oder nur zeitweilig?

Nach § 62 StG ist der jenige Kindergld berechtigt, der in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Das setzt einen Wohnsitz in "D" voraus und keinen dauernden Aufenthalt des Kindes ausserhalb von "D".


fofef 
Beitragsersteller
 16.11.2010, 11:18

sie besucht uns ja natürlich in den Ferien also wäre sie ja ab und zu hier, mein MAnn Arbeitet auch also bezahlt er auch Steuern.

wfwbinder  16.11.2010, 12:39
@fofef

Grenzfall. "besucht uns in den Ferien" kingt nicht gerade nach einem Familienwohnsitz hier und nur einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland.

Es stllt sich auch die Frage, warum das Kind von der Familie getrennt lebt.

fofef 
Beitragsersteller
 16.11.2010, 15:25
@wfwbinder

Sie soll dort zur schule gehen von Anfang an, da wir sowieso in 2-3 jahren für immer nach Marokko ziehen wollen, Wir haben nur einen Wohnsitz und der ist hier ich bin deutsche und mein Mann Marokkaner er geht vollzeit arbeiten.

wfwbinder  16.11.2010, 15:53
@fofef

Da eine Rückkehr des Kindes nach hier nciht zu erwarten ist (abgesehen von Besuchen) wird man Euch kein Kindergeld zahlen, wenn bei der Kindergeldstele alle Informationen vorliegen.