Wir zahlen 20€ bis 30€/ Monat

Es kommt sehr auf den Downstream/die Geschwindigkeit an. 

Für eine 50MBit/s Leitung und 2 Telefonleitungen ist es meiner Meinung nach zu viel. Zwar kommt es auch auf die Region an, aber wir zahlen für einen 50Mbit/s Downstream Tarif + 5 Telefonnummern (2 Leitungen) monatlich 16.99€ im ersten Vertragsjahr. Im 2. Jahr dann 31€/Monat.

Generell macht es Sinn alle 2 Jahre den Internet Provider zu wechseln, da man von günstigen Tarifen Gebrauch machen kann. Ich rede hier von den "Im ersten Jahr XX€ monatlich, im 2. Jahr dann mehr" Tarifen. Mindestvertragslaufzeit sind meistens 2 Jahre.

Fazit: Meiner Meinung nach sind 43€/Monat zu teuer. Das würde vielleicht angemessen sein, wenn es sich um einen 100Mbit/s-120Mbit/s Vertrag handelt.

Für einen normalen Haushalt, der nur im Internet surft, Spiele zockt und Filmstreams anschauen will, reicht auch eine 16Mbit/s Leitung, wo ich hier aber dann lieber eine 50Mbit/s Leitung nehmen würde, da die Preisspanne extrem niedrig ist (2-3€ Differenz?)


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Ich kenne nur Fälle, wo Kinder mit dem Geld der Eltern eingekauft haben (Hier wohl ähnlich). Rechtlich gesehen haben die Eltern Anspruch auf Rückerstattung der Kosten, da das minderjährige Kind einen unwirksamen Vertrag abgeschlossen hat (da ohne Einwilligung der Eltern).

Du wirst dich wohl an die App-Betreiber wenden müssen. Notfalls der Gang zum Anwalt.

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Die 450€/Monat hören sich nach der Voraussetzung für die kostenlose Familienversicherung in der Krankenversicherung an. Du kannst bis zu 450€ im Monat verdienen, um bei den Eltern kostenlos mitversichert zu sein. Überschreitest du die Grenze, musst du dich selbst versichern. Fängst du die Ausbildung an, wirst du dich auch selbst versichern müssen.

Was Steuern angeht: Da gibt es den Steuerfreibetrag von ca. 8650€ im Jahr, soweit ich weiß. Heißt man kann bis zu 8650€ im Jahr verdienen, ohne Steuern zu zahlen. Alles darüber wird versteuert.

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Geh nicht zur Vorladung hin bzw. mache keine Aussage. Hol dir einen Strafverteidiger. Gegen Geldauflage wird sowas wohl eingestellt werden, wenn das das erste Mal ist. Kommt natürlich auch auf die Schadenshöhe an. Falls du noch nicht 21 Jahre alt bist, wird Jugendstrafrecht angewendet. Bei einem Strafbefehl kriegst du da ein paar Sozialstunden :-)

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Ich bin weder Jurist, noch Steuerberater. Aber vielleicht hört sich das ja logisch an, was ich hier sage: Wenn ihr nicht verheiratet seid, kann ich mir nicht vorstellen, dass du irgendwelche Pflichten hast, für sie aufzukommen. Allerdings könnte es Einfluss auf ihr Hartz 4 haben, wenn ihr in einer gemeinsamen Wohnung lebt

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Vor Gericht als Angeklagter aussagen oder als Zeuge?

Als Angeklagter kann das Gericht einen Vorführungsbefehl anordnen. Beim nächsten Gerichtstermin holt dich die Polizei dann persönlich ab und führt dich dem Richter vor. Ein Haftbefehl ist ebenfalls möglich. Deswegen wird es aber kein eigenes Ermittlungsverfahren geben. Höchstens ein Bußgeld.

Als Zeuge unentschuldigt vor Gericht zu erscheinen hat ebenfalls ein Bußgeld als Konsequenz.

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Falls noch nicht 2 Wochen vergangen sind, kannst du vom Widerrufsrecht gebraucht machen. Einfach den Vertrag widerrufen.

https://dejure.org/gesetze/BGB/355.html

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Erbschaftssteuer fällt soweit ich weiß nicht an für dich. Der Freibetrag beträgt bei Erben für Kinder 400.000,-€. Einkommensteuer sollte nicht anfallen, da es sich um Erbschaft handelt. 

Siehe https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/freibetraege-bei-der-erbschaftssteuer-und-schenkungssteuer

Kenne die Infos aber auch nur selbst aus dem Internet.

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Hallo,  lies Dir mal den Beitrag von Primus durch.
https://www.finanzfrage.net/frage/haben-eltern-kindergeldanspruch-bei-selbststaendigkeit-des-kindes?foundIn=user-profile-question-listing

Das sollte alles erklären (Auch der Link im Beitrag)

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Anzeige kannst du machen. Nur der Schaden ist so extrem niedrig, dass das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten wohl wegen geringer Schuld eingestellt wird. Vor allem hast du Dein Geld ja schon zurück. Wahrscheinlich muss er nicht mal eine Geldauflage zahlen.

Anders wäre es natürlich, wenn der Beschuldigte schon vorher Ermittlungsverfahren (wegen Betrug) gegen sich hatte. 

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Hi Shox99,

Du kannst echt froh sein, dass du dich schon um das formale und gesetzliche kümmerst! Als ich in deinem Alter im Internet Geld verdient habe, war das bei mir nicht so. Ich kann dir nur empfehlen, dich nun richtig über das Thema Selbstständig zu informieren. Bei mir ist es leider nun zu spät.

Siehe:

https://www.finanzfrage.net/frage/kein-gewerbe-angemeldet-und-geld-verdient---was-droht-mir

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