Kinderbetreuungskosten bei Barzahlung absetzbar?
Hallo, ich bin alleinerziehend und nebenberuflich Chorleiterin und habe wenn ich abends in der Chorprobe war immer einen Babysitter gehabt, den ich immer direkt bar bezahlt habe. Bisher konnte ich dies ohne Probleme bei der Einkommenssteuer absetzen. Jetzt will das Finanzamt eine Rechnung des Babysitters und einen Nachweis, dass das Geld auf ein Bankkonto gegangen ist und zwar nachträglich bei der Steuererklärung 2011. Gab es da diese Regelung überhaupt schon? Wie kann man die Babysitterkosten, die bar gezahlt wurden 2012 absetzen? Es waren im Monat maximal 120,- €.
Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
2 Antworten
Kinderbetreuungskosten bei Barzahlung absetzbar?
Ja, wenn dieser Babysitter als Minijob angemeldet wurde, was rückwirkend wohl kaum gehen dürfte. Lies bitte in diesem BMF-Schreiben Textziffern 5 und 11: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/112_a.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Wenn es kein Minijob sein soll, dann muss eine Rechnungsstellung und unbare Zahlung erfolgen.
Für 2012 kannst Du nichts mehr reparieren, aber 2013 hat noch Steuersparpotential!
Gab es da diese Regelung überhaupt schon?
Ja. Die für den Veranlagungszeitraum 2011 geltende Fassung des § 9c Abs. 3 Satz 3 EStG lautete:
"Voraussetzung für den Abzug der Aufwendungen nach den Absätzen 1 und 2 ist, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist."
Wie kann man die Babysitterkosten, die bar gezahlt wurden 2012 absetzen?
Gar nicht.