Kleinunternehmer - Warenentnahme bei EÜR wie verrechnen?
Hallo,
ich bin Kleinunternehmer und betreibe einen kleinen Onlinehandel ohne Ausweis der Umsatzsteuer.
Von den bestellen Waren entnehme ich teilweise auch Produkte, da ich sie selbst nutze und sammle. Vor der Bestellung weiß ich dies eigentlich schon immer und bestelle diese aber immer in der Bestellung für den Verkauf mit.
Jetzt habe ich gelesen, dass ich diese entnommenen Waren auch als Gewinn versteuern muss, was mir allerdings nicht einleuchten will. Wenn ich mir privat online ein Produkt kaufe muss ich dafür ja nachträglich nicht auch noch etwas ans Finanzamt abführen.
Ich dachte, ich könnte die Einkaufspreise der entnommenen Waren Waren einfach von den Betriebsausgaben abziehen, so dass die entnommenen Waren am Ende nirgends auftauchen.
Oder habe ich da komplett etwas falsch verstanden?
2 Antworten
Das, was Du gelesen hast ist wohl das, was ich mit meinen Telefonrechnungen mache.
Ich buche die ganze Rechnung (60,-€) als Betriebsausgabe und den privaten Anteil von 1/3 (20,-€) als fiktive Einnahme. Das kommt im Ergebnis aufs Gleiche raus, eine Buchung -60, eine Buchung + 20 ergibt im Saldo -40. Aber die Buchung der -60 stimmt mit der Rechnung und der Zahlung überein.
Ich dachte, ich könnte die Einkaufspreise der entnommenen Waren Waren einfach von den Betriebsausgaben abziehen, so dass die entnommenen Waren am Ende nirgends auftauchen.
Sie würde nicht auftauchen, wenn Du sie über eine gesonderte Rechnung kaufen würdest.
Aber da Du sie betrieblich gekauft hast, ist sie im Wareneinkauf enthalten.
Also trägst Du den Wert dieser Ware als Warenentnahme in Zeile 20 der Anlage EÜR ein und damit ist der gleiche Effekt hergestellt, denn ob Du von 1.020,- Euro Waren einkauf 20,- Euro abziehst und es verbleiben 1.000,- Euro Wareneinkauf, oder Du 20,- Euro als Warenentnahme einträgst und die 1.020,- Euro Wareneinkauf belässt, ist ja egal.