Der leibliche Vater muss letztlich den Kindesunterhalt zahlen. Der Ehemann muss vorher die Vaterschaft anfechten, damit sie ihm nicht zuerkannt wird. Selbst wenn aber er zunächst den Unterhalt zahlt, kann er jedenfalls bei dem leiblichen Vater vollen Regress nehmen. Sicherheitshalber sollte der Ehemann einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.
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Das kann nicht sein. wfwbinder fragt richtig nach Mahnung. Ansonsten wäre der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht gewahrt. Daher könntest du sämtliche Kosten von der Krankenkasse zurückverlangen und auch die Rechtsanwaltskosten. Denn in diesem Fall würde ich dir unbedingt nahelegen einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Überprüfe aber sicherheitshalber nochmals deine eingegangene Post. Da ist sicher eine Vollstreckungsankündigung oder eine Mahnung deiner Krankenkasse dabei.
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Die Tabellensätze der Düsseldorfer Tabelle sind auf die hiesigen Verhältnisse zugeschnitten. Dagegen wird der Unterhaltsbedarf in Bulgarien sicher darunter angesetzt werden. Es kommt auf die dortigen Lebens- und Preisverhältnisse an, wie wfwbinder richtig antwortete.
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