Hallo! Ich war vor Beendigung meiner Laufbahn viele Jahre Sachbearbeiter im Jobcenter. Ich muss Sie zunächst warnen: Auch in diesem Forum werden leider sehr viele Falschinformationen verbreitet, weil viele Teilnehmer am Dunning-Kruger-Effekt leiden.
Zu Ihrer Frage: Lassen Sie sich bitte von niemandem erzählen, "das Jobcenter hat ja den Wagen gekauft". HAT ES NICHT. Sie sind der Käufer, bezahlt wurde es von IHREN LEISTUNGEN, also IHREM GELD. Ob das Geld direkt vom Jobcenter überwiesen wurde, ist VOLLKOMMEN EGAL. Sie waren ja einverstanden. Das ist ein reine Buchungsfrage, mehr nicht. Trotzdem muss das Ganze nicht unbedingt ein Problem werden. Mein dringender Rat: Seien Sie unbedingt EHRLICH! Legen Sie dem Insolvenzverwalter alle Unterlagen korrekt vor und erklären Sie ihm, dass Sie das Auto, das ja ohnehin keinen großen Wert darstellt, für Ihren Job brauchen, und dass sogar vom Jobcenter anerkannt und per Beihilfe gezahlt wurde. Wenn der Insolvenzverwalter das nicht anerkennt, legen Sie Rechtsmittel ein. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass er das nicht einsieht. Hinzu kommt ja, dass auch er sicher ein Interesse daran hat, dass Sie Arbeit haben, oder nicht?
Alle Gute für Sie, das klingt ja nach einem guten Neuanfang. Ich drücke Ihnen die Daumen.