Kaufdatum oder Grundbucheintrag was gilt wegen Spekulationssteuer?
Ich habe am 2. März 2016 in Deutschland ein Haus gekauft, welches ich sobald ich keine Spekulationssteuer mehr bezahlen muss verkaufen will also nach 10 Jahren. Ins Grundbuch eingetragen wurde der Kauf am 20. Mai 2016.
Da ich in der Schweiz wohne habe ich von Deutschen Baken kein Geld erhalten, das Darlehen ist deshalb in CHF, was mir jetzt noch 60'000 Kursverlust bringt. Verständlicherweise will niemand für einen Kursverlust noch Spekulationssteuern bezahlen, deshalb die Frage im Titel. Wann sind die 10 Jahre abgelaufen im April 2026 oder erst nach dem Grundbucheintrag nach dem 20. Mai 2026. Wenn ich Glück habe gleicht die Wertsteigerung den Kursverlust aus. Das Haus vermiete ich für Wohnraum für vorübergehenden Gebrauch bis max. 6 Monat damit ich keinen Ärger mit Mietern habe und der Käufer ohne Eigenbedarfskündigung einziehen kann. Die ruhige Lage und das Baujahr 2010 verleiten immer wieder Interessenten anzufragen ob sie längerfristig mieten können. Kaufanfragen hatte ich auch schon einige. Ich darf keinen Fehler machen, schreibe lieber Absagen und kann ein leeres Haus verkaufen aber was gilt Kaufdatum oder Grundbucheintrag?
4 Antworten
Du kannst ab dem 02. März 2026 verkaufen, es zählt der Kaufvertrag, da es ja keine Störungen des Kaufvorgangs gab.
Die Frsitberechnung erfolgt nach § 188 BGB.
"Ich will keine Fehler machen, deshalb frage ich in einem Forum."
Falls es Dich interessiert, was ich glaube: Datum des Kaufvertrags.
Ohne Gewähr.
Auf Verlust zahlst du keine Steuern...
Meiner Meinung nach kannst Du das Haus bereits jetzt schon verkaufen!
Denn die Kursverluste solltest Du doch vom Kauferlös abziehen dürfen, so dass kein Gewinn und keine Spekulationssteuer anfällt!
Näheres dazu sollte ein Steuerberater beantworten können!