Kann sich jede Person in Deutschland Finanzberater nennen?

5 Antworten

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Nein die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt. Allerdings sind für die Ausübung bestimmte Voraussetzungen nötig. Z.B. eine Genehmigung nach §34c GewO. Für Versicherungen §34 d GewO. Bankprodukte wie Aktien, Anleihen und Zertifikate dürfen nicht beraten uznd vermittelt werden ohne Haftungsdach.

Ich schließe mich auch SandraBartsch an: Wenn der Finanzberater kein eingetragener Versicherungsvermittler ist, muss er relativ wenig vorweisen denn, den §34c bekommst du sogar ohne Sachkundenachweis. Weiss jetzt nicht wie genau das mit der Haftung ist, aber ich habe im Gedächtnis, dass die Vermögenshaftpflichtversicherung auch nur bei den Versicherungsvermittlern (z.B. Maklern) verpflichtet ist ... Sollte ihm ein Beratungsfehler unterlaufen und er also nur den §34c haben, hast du ein Problem, falls er in Privatinsolvenz geht ...

Ja, auch 10 Jahre nach der mit einem mißverständlichen "Nein" eingeleiteten Antwort, kann sich jedermann "Finanzberater" nennen. Bei Geldinstituten findet sich ein phantastischer Reigen von Bezeichnungen, welche den Verkäufer mit Rang und Würden ausstatten: Senior-Relationshipmanager, Abteilungsdirektor, Wealth-Manager etc. Manchmal steht eine abgeschlossene Berufsausbildung dahinter. Viel ist es schon wenn der Vermögensverwalter Prokurist irgendeiner Tochterstruktur eines Unternehmens ist. Viele Finanzberater sind in ihre Berufung einfach hineingeschliddert und haben keine eigene Million Euro geschaffen.

Aufpassen, wenn sich so einer/so eine privat an Dich ranmachen will. Abdingungserklärung unterschreiben lassen.

https://www.nzz.ch/finanzen/finanzberatung-auf-diese-punkte-sollten-sie-achten-ld.1585501?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Begriff ist (leider) nicht geschützt. Finanzberater kann sich demnach theoretisch jeder nennen, der "irgendwas" mit Finanzen zu tun hat.

Die Vermittlung von bestimmten Produkten erfordert eine Genehmigung (ergibt sich aus der GewO) oder sogar eine BaFin-Lizenz (ergibt sich aus dem KWG).

Wir als Honorarberater (mit akad. Abschluss im Finanzbereich) finden es bedauerlich, dass die Hürden für eine Finanzberatung so gering sind. Sehr zum Nachteil der Verbraucher.

Falls es sich um einen Versicherungsvermittler handelt (z.B. bei Produkten zur Altersvorsorge wie Rentenversicherungen etc.), braucht er sogar den §34d. In diesem Fall ist nicht nur ein sauberes Führungszeugnis Pflicht, sondern auch ein Sachkundenachweis: mind. Versicherungsfachmann/-frau oder ähnliches wie Ausbildung zum Versicherungskaufmann/-frau bzw. Volljuristen müssen keinen extra Sachkundenachweis erbringen (hier reicht das Studium) ... Allerdings würde ich auch immer auf seine Reputation und Außendarstellung etc. schauen (z.B. kann er mir meine Fragen prezise beantworten, wirkt er kompetent usw.) ...