ETF-Sparplan und Bruchteile/Bruchstücke?
Guten Tag,
ich möchte durch einen ETF-Sparplan investieren, doch hier kommt es monatlich vor, dass ich nur Bruchstücke/Bruchteile von ETFs erhalte.
Nun stoße ich auf viele Zeilen, welche aussagen, dass ich nicht rechtlicher Eigentümer dieser Bruchstücke bin.
Ist es so, dass sich diese in meinem Depot zu ganzen Teilen addieren (Welche dann als mein Sondervermögen gelten), wenn ich zb. im folgenden Monat erneut investiere? Weil würde dies nicht passieren, so wäre ich praktisch bei jedem Kauf in einem Pool mit anderen Anlegern und somit nicht Eigentümer dieser Wertpapiere (im Insolvenzfall nicht geschützt).
Ich würde mich über eine Antwort freuen!
Liebe Grüße
2 Antworten
Da in der Verwahrstelle nur ganzzahlige Anteile von Wertpapieren einzelnen Haltern zugeordnet werden können, bist Du nicht rechtlicher Eigentümer der entsprechenden Bruchstücke, sondern dies wird über ein Schuldverhältnis zum Broker und von diesem gehaltene Anteile geregelt. Im Fall einer Insolvenz kann es daher (sehr unwahrscheinlicherweise allerdings) dazu kommen, dass Dein Sondervermögen nur die ganzzahligen Anteile umfasst, während die Bruchstücke über eine vertragliche Sondervereinbarung behandelt werden, d.h. zunächst mal über den Broker auf dessen Rechnung laufen.
Alles. was in dein Depot gebucht wird ist dein Sondervermögen und Bruchstücke von ETF sind bei Sparplänen normal. Du kannst diese also bei deinem Broker verkaufen, allerdings, wenn du nur einen Anteil kleiner 1 ETF handeln willst, kann dein Broker dies ins seinen Geschäftsbedingungen gesondert regeln. Eine Rechtsprechung hierzu ist mir bisher unbekannt.
Das eigentliche Problem ist der Depotwechsel - die neue Depotbank wird nur ganzzahlige ETF Anteile übernehmen, der übriggebliebene Rest wird von der alten Depotbank verkauft und dem Referenzkonto noch gutgeschrieben.