Screenshot bei Onlyfans?

2 Antworten

Ich gehe davon aus, dass du keinen Zugriff auf die Inhalte hast, wenn das Abo ausläuft. Die gute Dame / Herr will damit verhindern, dass du Inhalte sicherst und abrufen kannst, wenn kein Abo besteht. Geschäftlich sinnvoll, in Zeiten der digitalen Medien absoluter Nonsens.

Rechtlich gäbe es das Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht.

Die Anfertigung ist nicht strafbar, sofern beide Rechte bewahrt werden. Das tut es auch, sofern du nichts veröffentlichst.

Außer natürlich, du bestätigst in irgendwelchen AGB / Verträgen, Screenshots nicht anzufertigen. So etwas ist mir aber bei OF keinesfalls bekannt.

In der Beweislast liegt immer der Kläger, nicht der Angeklagte. Von daher wird dir nichts passieren.

WICHTIG:
Keine Rechtsberatung!


sharo03 
Beitragsersteller
 11.02.2022, 22:57

okay....ist mir auch nicht bekannt das sowas bei OF iwo in de AGB's oder sonst wo steht...wie gesagt wäre rein privat und würde nirgendwo auftauchen

Rechtlich schon.
Praktisch vielleicht nicht, da der Ersteller einen Screenshot ja nicht mitkriegt.