Du könntest ja auch mal im Internet nach einem Onlinevergleich suchen, bei dem du anonym verschiedene Rentenversicherungen auf enthaltene Garantierenten und Überschussrenten vergleichen kannst. Aber Achtung: hier sollte dann das Ergebnis direkt auf der Internetseite kommen. Letzteres ist leider meist nicht der Fall, weil die dann immer deine Adresse und auch Telefonnummer haben wollen. Glaub da wirst du im Netz erstmal suchen müssen ... Aber ich war schonmal auf einem solchen Onlinevergleich ... Alternativ haben aber auch viele Versicherungsmakler Zugriff auf solche Vergleiche ...

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Soweit ich das sehe, bist du zumindest offiziell gesehen erst arbeitslos (gemeldet?).

An deiner Stelle würde ich nicht lange rumfakeln und am Amt druck machen (durchfragen bis du zum richtigen Ansprechpartner gelangst), dass die dir das Arbeitslosengeld II bewilligen (bis du die EM-Rente bekommst bist du noch arbeitslos!). In diesem Fall ist dann schonmal wenigsten deine Wohnung bezahlt und du bekommst etwas Taschengeld, plus Krankenversicherung und Mietnebenkosten bezahlt ... (nimm jetzt blos kein Kredit auf ... Letzteres hat ein Bekannter von mir aus falschem Stolz gemacht ... die Schulden die er jetzt noch hat, hätte er sich auch sparen können, wenn er gleich zum Amt gegangen wäre ...)

Probleme könnte es nur geben, falls du größeres Vermögen angesammelt hast und das nicht in einer Eigentumswohnung bzw. -haus steckt. Dann müsstest du das erst verbrauchen. Eine Möglichkeit wäre hier evtl. z.B. im "Casino verspielen" oder Kindern bzw. Eltern bis zum Freibetrag verschenken etc.

Darüber hinaus will ich an dieser Stelle noch darauf aufmerksam machen, dass es nicht nur die volle Erwerbsminderungsrente gibt (weniger als 3 Stunden Restarbeitsvermögen), sondern auch noch die teilweise mit weniger als 6 Stunden täglich ...

Aber an dieser Stelle gebe ich dir Recht, dass das aktuell wirklich eine verflixte Lage ist, weil du nicht weisst ob du nicht doch die volle EM-Rente bekommen würdest. Evtl. solltest du mal ganz offen mit dem Hausarzt deines Vertrauens über dieses Thema sprechen ...

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Ich schließe mich auch SandraBartsch an: Wenn der Finanzberater kein eingetragener Versicherungsvermittler ist, muss er relativ wenig vorweisen denn, den §34c bekommst du sogar ohne Sachkundenachweis. Weiss jetzt nicht wie genau das mit der Haftung ist, aber ich habe im Gedächtnis, dass die Vermögenshaftpflichtversicherung auch nur bei den Versicherungsvermittlern (z.B. Maklern) verpflichtet ist ... Sollte ihm ein Beratungsfehler unterlaufen und er also nur den §34c haben, hast du ein Problem, falls er in Privatinsolvenz geht ...

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