Antwort
Falls es sich um einen Versicherungsvermittler handelt (z.B. bei Produkten zur Altersvorsorge wie Rentenversicherungen etc.), braucht er sogar den §34d. In diesem Fall ist nicht nur ein sauberes Führungszeugnis Pflicht, sondern auch ein Sachkundenachweis: mind. Versicherungsfachmann/-frau oder ähnliches wie Ausbildung zum Versicherungskaufmann/-frau bzw. Volljuristen müssen keinen extra Sachkundenachweis erbringen (hier reicht das Studium) ... Allerdings würde ich auch immer auf seine Reputation und Außendarstellung etc. schauen (z.B. kann er mir meine Fragen prezise beantworten, wirkt er kompetent usw.) ...