kann rückwirkend für wohnung miete vom eingetragenen wohnrecht inhaber verlangt werden

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einwohnerecht

Das Wort kennt nicht mal Dr.Google und der hat schon manchen Mist ausgekoxxx!!

Gemeint ist offenbar ein Wohnrecht. Selbiges findet man weder auf der Straße noch im Fundamt. Es muß begründet werden und zwar durch Vereinbarung welche notariell beurkundet wurde. Was bitteschön hat denn der Notarius seinerzeit mit Meisterhand aufs Pergament gezaubert? Das würde uns schon interessieren. War das streng personengebunden? War der alte Herr in den letzten 30 Jahren auf Hasenjagd -in den Ardennen oder in Paris- und konnte nicht wahrnehmen,wer denn dort wohnte? Was überhaupt bewegt ihn jetzt in der Sache aktiv zu werden?

Also: Entweder Du schreibst uns jetzt in allen Einzelheiten oder Du schickst den alten Herren zur Entkalkung. Suchs Dir aus.