Kann meine GbR einen WP-Verlust als Verlustvortrag oder neg. Progressionsvorbehalt absetzen, obwohl sie 2007 gekauft, 2009 verkauft hat?
2 Antworten
Natürlich. Nämlich wenn sich die Wertpapiere im Betriebsvermögen der GbR befinden. Oder wenn die Wertpapiere zwar im Privatvermögen der Gesamthand sind, bei dem Beteilgten jedoch Betriebsvermögen sind.
Dann greift nämlich nicht § 29 bzw, § 23, sondern § 15 EStG.
Der Verlust müsste aber bereits im Feststellungsbescheid der GbR für das Jahr 2009 festgestellt worden sein.
Eine GbR reicht diese Vorgänge über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte an die Gesellschafter durch. Die GbR zieht ja auch keine Abgeltungssteuer ab, sondern reicht das auch ggf. an die Gesellschafter durch, die dann die Günstigerprüfung beantragen, oder es bleiben lassen.
Was hier völlig fehlt ist der komplette Sachverhalt. Also was wurde 2007 gekauft und 2009 verkauft. Was macht die GbR in der Hauptsache, oder ist das eine Art Investmentclub?
Dann greift die Antwort von EnnoWarMal, der Verlust wurde in 2009 festgestellt, auf die Gesellschafter verteilt udn dort nach den geltenden Regeln entweder ausgeglichen, zurück, oder vorgetragen.
Nein, es sieht eher so aus, dass sich die Wertpapiere im Privatvermögen der GbR befanden.
Ob sie im BV eines Beteiligten steckten, wissen wir weiterhin nicht.
Habe eine GbR, die nur Kapitalvermögen als "Investmentclub" managt. Hatte als GbR 2007 General Motors Anleihe gekauft, nach deren Insolvenz 2009 mit erheblichen Verlust verkauft.