Kann mein Ausbildungsbetrieb sich aussuchen, wann er mir mein Geld überweist?

3 Antworten

Nun ist meine Frage: Ist das erlaubt?

Nein ... das BBiG ist eindeutig

ansonsten ..... wo steht in Deinem Ausbildungsvertrag etwas, dass Dich über diese Betriebsvereinbarung informiert und dass Du dieser zustimmst?


Maerz2019  11.07.2020, 07:15

Die Betriebsvereinbarung wird dem Arbeitsvertrag beigefügt oder dem Mitarbeiter in den ersten Arbeitstagen zugestellt. Sie hat oft - nicht immer - Einseitigkeitscharakter: eine Unterschrift des Mitarbeiters ist dem Grunde nicht nicht erforderlich; die Inkenntnisnahme ist aber Voraussetzung.

AndrewFoxBoy 
Beitragsersteller
 11.07.2020, 07:38
@Maerz2019

Wir haben so ein Ordner, eine Art Regelwerk, wo das geschrieben steht und was ich am Anfang unterschreiben soll, das ich halt alles durchgelesen hab undanach handel (P.S ich habs nicht unterschrieben und das weiß keiner). Aber das wurde zu Beginn der Ausbildung gesagt und nicht da, wo ich den Vertrag unterschrieb.

Aber hebelt sich das nicht gegenseitig aus? Was hat mehr Gewicht, der Vertrag oder solche Vereinbarungen?

Maerz2019  11.07.2020, 07:43
@AndrewFoxBoy

Im Arbeitsvertrag findet der Auszahlungszeitraum der Gehälter nie Erwähnung. Und das aus gutem Grund. Mitarbeiter könnten ihn dann sehr leicht einklagen. Die Vereinbarung kann als Vertragsbestandteil gesehen werden. Es gibt mögliche Gründe, warum ein Betrieb nicht dauerhaft (über viele Jahre hinweg) stets pünktlich die Gehälter überweisen kann.

Eine vom Mitarbeiter nicht unterschriebene Betriebsvereinbarung, könnte, wenn es hart auf hart kommt (Arbeitsgericht) zu weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. Der Arbeitgeber hat eigenlich dafür Sorge zu tragen, dass soweit die Betriebsvereinabrung unterschriftpflichtig ist, dies so auch von den Mitarbeitern vorgenommen wurde.

Grundsätzlich gilt in der Rechtssprechung der Grundsatz: Gesetzt schlägt Vertrag. Das Gesetz ist immer das höherwertige Recht und Gerichte sehen dass genauso.

Aber Recht haben und Recht bekommen sind oft zwei verschiedene Paar Schuhe, deswegen ist es sehr ratsam, sich wie weiter oben oder unten beschrieben, nicht in Law and Order zu ergehen, erst recht nicht als Azubi.

Die von Dir nicht unterschriebene Betriebsvereinbarung im ersten Lehrjahr lässt tief blicken ... .

AndrewFoxBoy 
Beitragsersteller
 11.07.2020, 08:00
@Maerz2019

Mein Ausbildungsvertrag besteht aus 3 Seiten. Auf dem Zweitem sind verschiedene Dinge erklärt (sozusagen Kleingedrucktes, Pflichten des Ausbilders, Ausbildungszeit, Vergütung usw.) Dort steht auch nochmal, unter dem Punkt Vergütung und sonstige Leistungen, dass das Gehalt spätestens am letzten Arbeitstag des Monats gezahlt wird.

Außerdem gibt es hier einen Punkt, was Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen betrifft. "Rechtswirksame Nebenabreden, die das Berufsausbildungsverhältnis betreffen, können nur durch schriftliche Ergänzung dieses Berufsausbildungsvertrages getroffen werden." Und verweist auf das erste Blatt des Vertrages, wo geschrieben steht: "keine Tarifbindung"

Maerz2019  11.07.2020, 08:11
@AndrewFoxBoy

dass das Gehalt spätestens am letzten Arbeitstag des Monats gezahlt wird.

Was nützt es Dir denn? Es wird ja vom Betrieb nicht eingehalten. Willst Du dagegen klagen? Nur zu ... Dann hast Du zwar Recht bekommen, das Ausbildungsverhältnis steht aber auf der Kippe oder hat sich dann ganz erledigt.

Achtung Risiko: der Betrieb wird Dich, wenn Du weiter darauf herumpochst (und diese Sache wird bei Dir nicht der einzige Haken sein, ich bin mir zu 100% sicher!), bei nächstbester Gelegenheit abmahnen. Das macht der mithilfe von Vorwänden, zB 10 min zu spät zur Arbeit kommen. In der Regel reichen bei Azubis 3 Abmahnungen und Du bist weg vom Fenster.

Sicherlich werden die Arbeitskollegen identische Probleme haben, wegen des zu späten Auszahlungszeitpunktes. Love it - leave it - or change it. Als Azubi hast Du nur ganz ganz beschränkte bzw. gar keine Möglichkeiten, zu changen. Azubis sind hierarchisch ganz unten angesiedelt. Das war immer so und wird auch so bleiben.

Alles Gute für Dich! Sprech mit dem Vermieter und schönes Wochenende.

wilees  11.07.2020, 09:07
@Maerz2019

Seit wann stünde eine Betriebsvereinbarung über geltendem Gesetz / Recht?

Und zwischen Ausbildungbetrieb und Auszubildendem gilt dass BBiG und somit auch § 18 desselben.

Maerz2019  11.07.2020, 09:41
@wilees

Was ist denn eine Betriebsvereinbarung wert, die nie vom Mitarbeiter resp. einem Azubi im ersten Lehrjahr (!) unterschrieben wurde?? Solche Azubis kann man als Arbeitgeber eigentlich (für gar nichts) gebrauchen. Macht nur Ärger. Und so jemanden willst Du noch mit dem Gesetz beihelfen? Er will oder muss ja eh wechseln. Wahrscheinlich muss er wechseln. Manche jungen Leute muss man einfach vor die Wand fahren lassen. Anders lernen und begreifen sie es nicht.

Ich bin Verkäufer-Azubi im (noch) erstem Lehrjahr und streite mich seit Mai 2020 mit meinem Betrieb rum, das er mir das Gehalt spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen hat.

Wenn Du weiter daran interessiert bist, dass Ausbildungsverhältnis aufrecht zu erhalten, wäre es empfehlenswert, nicht das ganz große Drama auf der Arbeit wegen dieser Angelegenheit zu machen.

Solltest Du den Betrieb innerhalb der Ausbildung wechseln wollen, dann wäre es ratsam, sich beim nächsten Betrieb als Law and Order - Azubi eher zurückzuhalten.

Von Azubis wird erwartet, sich einzufügen, wenn Du das nicht kannst, dann fehlt Dir gewissermaßen die Ausbildungsreife oder es könnten Probleme mit Autoritäten bei Dir grundsätzlich ein Thema sein. Das Theater beim nächsten Betrieb wäre dann absehbar. Mit sowas kannst Du die ganze Ausbildung vor die Wand fahren.

Überlege Dir in aller Ruhe die Konsequenzen, die ein Wechsel des Betriebes innerhalb der Ausbildung mit sich bringen. Mache die gleichen (Dir bewussten) Fehler nicht wieder und wieder.

Die Lösung ist, mit dem Vermieter eine mündlich oder schriftliche Vereinbarung zu treffen, dass ihn die Miete eben erst am 6. oder 7. des Monats errreichen wird. Ich sehe keine Probleme, dass der Vermieter deswegen sauer ist. Du kannst dem Vermieter zB die Betriebsvereinbarung vorlegen und ihm die Situation zu den Gehältern auf der Arbeit schildern

Ich stimme wilees zu, dass es NICHT ok ist, was der Arbeitgeber hier scheinbar dauerhaft betreibt. Es ist Usus, dass Gehälter allerspätestens am 1. des Monats auf dem Konto der Arbeitnehmer sind, meistens sind sie am 29. oder 30. auf dem Konto.

Der Grund könnte bei der Hausbank, der Liquidität liegen oder aber was am wahrscheinlichsten ist: an einer als Lohnbuchhaltung konsultiertem Bretterbuden-Steuerberater liegen. Die Löhne werden konsequent nicht zeitig genug fertig. Der Steuerberater ist unzuverlässig.


Wassonst  11.07.2020, 12:19

Das mit der nicht rechtzeitig fertigen Lohnbuchhaltung kann nicht stimmen, da die Lohnabrechnung so erledigt werden muss, dass die Krankenkassen am 3. letzten Banktag die Beiträge einziehen können. Der AG hätte ja sonst ständig Scherereien mit den Krankenkassen.

Maerz2019  11.07.2020, 14:48
@Wassonst

Dann kann es nur an Liquiditätsproblemen während des Monatswechsels liegen.