Arbeitsbeginn ist dann und dann medelt sich aber keiner, trotzdem Geld?
Ich hatte meinen Arbeitsvertrag am 25.2. Unterschrieben und der Arbeitsbeginn war eigentlich am 1.3 laut arbeitsvertrag, war aber nich der Fall. Ich war am 2.3 im Betrieb und hatte gefragt was nun Sache ist, die meinten wieder sie melden sich..... Am 15.3 war ich wieder im Betrieb und hab gefragt was Sache ist, das gleiche wieder..... Am 25.3 habe ich endlich eine Antwort bekommen das ich am 1.4 anfangen kann. Sooo ich war den ganzen März nicht arbeiten wie vorhin erklärt, habe aber trotzdem mein Lohn bekommen, das hab ich auf arbeit angesprochen und die meinten das wird mir wieder abgezogen, oder die Überweisen es erst gar nicht.
Und meine frage ist jetzt steht mir das Geld jetzt trotzdem zu? Weil das ist ja im Endeffekt ihr Fehler das sie sich nicht gemeldet/gekümmert haben..... Und den Lohn habe ich jetzt trotzdem noch auf mein Konto
4 Antworten
Hallo,
Vertrag ist Vertrag !
" Ein Arbeitsverhältnis entsteht grundsätzlich mit Abschluss eines Arbeitsvertrages. Der tatsächliche Arbeitsbeginn des Arbeitsnehmers ist für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses hingegen nicht ausschlaggebend....... "
habe aber trotzdem mein Lohn bekommen,
was arbeitsrechtlich betrachtet auch richtig ist ..... denn lt. Deinem AV bist Du dort seit dem 1. Märrz beschäftigt und hast Deine Arbeitsleistung am 2. sowie auch am 15.3. (erneut) angeboten ..... demzufolge hast Du auch Anspruch auf Bezahlung des Monats März.
Die Antworten von wilees und Gaenseliesel sind alle richtig, Dein Problem wird aber bei einer Rückforderung des Gehaltes sein - die Du auf jeden Fall auf den Radar behalten musst - dass das Arbeitsverhältnis bis heute nicht faktisch zustande gekommen ist. Erkundige Dich mal im Netz, was der arbeitsrechtliche Begriff faktisch bedeutet.
ich hab mich ein bisschen im Internet erkundigt, und ich hab es jetzt so verstanden das sie mir mein lohn von März nicht mehr abziehen, und mir das Geld zusteht