Solange Du Dich in Ausbildung befindest, sind Deine Eltern unterhaltspflichtig und müssen für Dich sorgen! Ich würde Dir empfehlen sofort das Jugendamt einzuschalten, wenn Dein Vater derartige Drohungen ausspricht, vor allem auch zum Schutz deiner Schwester. Zu den finanziellen möglichkeiten: Das Kindergeld könntest Du direkt erhalten, wenn Du es beantragst. es steht Dir zu. inwieweit sich Forderungen ggü. Deinen Eltern durchsetzen lassen muss geprüft werden.

Alles Gute!

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Wa sollte Dich daran hindern? Gegen eine Gebühr kann das Testament beim Amtsgericht hinterlegt werden. Solltest Du ein notarielles Testament machen, wird es seit kurzem ohnehin in ein zentrales register aufgenommen.

http://www.testamentsregister.de/

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Dir stehen nach einer Ausbildung im Firmenbereich bei einer Bank Jobs in Unternehmen, vor allen Dingen in den Finanzabteilungen, offen. Dort werden immer Banker gesucht. Wenn Du das dann einige Zeit gemacht hast, kannst Du dort Leiter der Finanzen werden. Bleibst Du bei der Bank, hast Du sicherlich die Möglichkeit ins Investmentbanking zu wechseln. Du musst auf jeden Fall Unternehmen beurteilen können und das lernst Du mit einer Ausbildung im Firmenbereich einer Bank.

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Hallo Thetwister, ich hab was für Dich gefunden, Du solltest aber die vereinbarung mit Frankreich noch lesen, denn darin befinden sich die Grundlagen: http://www.konz-steuertipps.de/konz/lexikon/G/Grenzgaenger.html#D063041800009

Die Grenzgängerregelung nach dem DBA-Österreich entspricht im Wesentlichen den Grundsätzen des DBA-Frankreich. Abweichungen bestehen bezüglich der Grenzzonen. Maßgeblich ist das Gebiet von je 30 km auf beiden Seiten der Grenze.

Hinsichtlich der unschädlichen Nichtrückkehrtage (45-Tage-Frist) sind Sonderregelungen zu beachten (Verständigungsvereinbarung mit der österreichischen Finanzverwaltung (s. dazu FinMin Baden-Württemberg vom 29.8.1994, S 1304 – Österreich/2, StEK Doppelbesteuerung Österreich/21).

Danach gilt Folgendes: Verlässt ein als Grenzgänger tätiger Berufskraftfahrer in Ausübung seiner Berufstätigkeit im Zuge einer Tagestour (ein- oder mehrmals) die Grenzzone von 30 km, so ist eine Tätigkeit außerhalb der Grenzzone nur anzunehmen, wenn sich der Berufskraftfahrer während der Tagestour überwiegend (d.h. mehr als die Hälfte der täglichen Arbeitszeit) außerhalb der Grenzzone aufhält. Arbeitstage mit überwiegendem Aufenthalt außerhalb der Grenzzone sind in die »45-Tage-Frist«, die für die Beibehaltung der Grenzgängereigenschaft maßgeblich ist, einzubeziehen. Arbeitstage mit überwiegendem Aufenthalt innerhalb der Grenzzone bleiben für die Anwendung der »45-Tage-Frist« außer Ansatz.

Im Zuge der Sachverhaltsprüfung wird diesbezüglichen Erklärungen der betroffenen Kraftfahrer grundsätzlich gefolgt werden können, sofern nicht aufgrund der üblichen Aufzeichnungen (z.B. Fahrtenbuch) Anlass besteht, diese Angabe in Zweifel zu ziehen.

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Langfristig geht man eher von steigenden Zinsen aus. Momentan gibt es Schwankungen, d.h. die Zinsen gehen mal runter mal rauf. Einige Banken senken momentan die Zinsen wieder, so wie die Wüstenrot es nun getan hat. Ich gehe aber davon aus, dass das Zinsniveau langfristig eher steigen wird. Eine zu lang gewählt Festschreibung ist aus meiner Sicht nicht empfehlenswert!

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In die Zeile 11 tragen Rentner und Arbeitnehmer die Ziffer 1 ein, wenn sie Zuschüsse aus der Rentenversicherung oder vom Arbeitgeber einen Anteil zum Krankenversicherungsbeitrag erhalten haben. Dies gilt analog für Beamte und Pensionäre mit Beihilfe.

Hinweise für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer und Pensionäre Zeile 12 = der "aus eigener Tasche" gezahlte Krankenversicherungsbeitrag Zeile 13 = die Zusatzbeiträge, die im Veranlagungszeitraum an die gesetzliche Krankenkasse gezahlt wurden Zeile 15 = der "aus eigener Tasche" gezahlte Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung

Zeile 16 = von der Kranken- und Pflegeversicherung erstattete Beiträge Die Zeilen 14 und 17 betreffen nur Zahlungen und Erstattungen von Beiträgen, sofern dort kein Anspruch auf Krankengeld, z.B. wegen zu kurzer Beschäftigung bestanden hat.

Quelle: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/steuererklaerung+anlage+av.htm

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Ganz einfach - die minderjährige Tochter würde ggf. herhalten für illegale Geschäfte der Erziehungsberechtigten. Also müssen bis zur Volljährigkeit bei Kontoeröffnungen auch immer die Erziehungsberechtigungen mit allen Daten erfasst werden. Aus gleichem Grund kann man nicht einfach Konten auf Dritte eröffnen!

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Hallo, hier ist ein wirklich interessanter Artikel für Dich, der genau beschreibt, wie man legal Pflegekräfte aus Osteuropa beschäftigt. Kurzfassung der verschiedenen Wege: 1. Weg: Anmeldung in Deutschland 2. Vermittlungsagenturen vermitteln Kräfte gegen Entsendungsbescheinigungen 3. Selbständige BEschäftigung (Pflegekraft muss Nachweis bringen, dass im Heimatland Steuern entrichtet werden.

Lies es bitte genau hier nach: http://www.faz.net/artikel/C30535/pflegekraefte-aus-osteuropa-rundumversorgung-ganz-legal-30081661.html

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Ja auf jeden Fall - wurde bei einem Bekannten von mir auch anerkannt. Doppelte Miete bei berufsbedingtem Umzug kann steuerlich angesetzt werden. Das geht natürlich nicht über Monate hinweg. Aber 1-2 Monate sind völlig unproblematisch.

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Rentner, die vor dem 65 LJ in Rente gehen, dürfen momentan maximal einen Minijob ausüben. Die Bundesregierung diskutiert aktuell darüber, diese Grenze zu erhöhen. Hier findest Du einen interessanten Artikel darüber: http://www.biallo.de/finanzen/Versicherungen/hinzuverdienst-9-millionen-rentner-sollen-mehr-verdienen-duerfen.php

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Der Kreditmediator arbeitet nicht umsonst. Zumeist einigen sich beide Parteien, dass man gemeinsam das Problem mit Hilfe eines Mediators löst. Dann zahlen beide Parteien. Ansonsten bezahlt derjenige, der den Mediator beauftragt. Demnach kann jeder einen solchen Mediator in Anspruch nehmen, wenn er bereit ist, die Kosten zu übernehmen. Bei sonstigen Beschwerden eignen sich auch die Ombudsmänner der Banken, die eingeschaltet werden können.

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Interessanter Gedanke. Für den Käufer wird es entscheidend sein, wie hoch die Rücklagen der Eigentümergemeinschaft sind. Sind nämlich keine vorhanden, wird er den Kaufpreis unter Umständen drücken. Also, von Anfang an würde ich die Rücklagen im Kaufpreis berücksichtigen. Den kann der Käufer dann akzeptieren oder es lassen.

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