Antwort
Interessanter Gedanke. Für den Käufer wird es entscheidend sein, wie hoch die Rücklagen der Eigentümergemeinschaft sind. Sind nämlich keine vorhanden, wird er den Kaufpreis unter Umständen drücken. Also, von Anfang an würde ich die Rücklagen im Kaufpreis berücksichtigen. Den kann der Käufer dann akzeptieren oder es lassen.