kann ich rückwirkend Kost- und Unterhaltsgeld verlangen?
Hallo
Ich würde gern wissen ob ich einen nachträglichen Anspruch auf Kost- und Unterhaltsgeld stellen kann.
Wir leben mit der Familie unserer Tochter, deren Mann und zwei Kindern im Alter von 17 und 13 Jahren, in einem zwei Familien Haus. Alle sind täglich gern gesehene Gäste an unserem Tisch gewesen. Leider habe ich nie den Mut aufgebracht, sie zur Abgabe von Kostgeld aufzufordern. Irgendwie ging es schon. Von Ihrer Seite wurde auch nie gefragt.
Nun sind wir beide in Rente. Wir hatten gehofft das sich die Familie nun an den Kosten beteiligt und sie darauf angesprochen. Sie waren nicht begeistert und haben uns nun erklärt auszuziehen.
Wir sind einfach nur sprachlos und zutiefst enttäuscht. Könnte ich nun im nachhinein einen Anspruch auf Kostgeld geltend machen und wenn ja, für welchen Zeitraum?
3 Antworten
Deine Enttäuschung kann ich sehr gut nachvollziehen, kann mir jedoch nicht vorstellen, dass du für vergangene Zeiten Kostgeld nachfordern kannst. Sicherlich kannst du einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, aber mach dir nicht zu viel Hoffnung.
Hallo Simply2,
einen Anspruch auf Kostgeld für die vergangenen Monate/Jahre hast du mMn nicht.
Deine Enttäuschung kann ich zwar verstehen, aber wenn du die Familie deiner Tochter nie aufgefordert hast Kostgeld zu bezahlen, konnte sie die Essenseinladungen nicht anders verstehen, als dass es sich eben um „Einladungen“ handelte und die Familie „gern gesehene Gäste“ waren. Für Einladungen kann man normalerweise im Nachhinein nicht plötzlich Geld verlangen.
Was du mit „Unterhaltsgeld“ meinst, ist mir nicht so ganz klar. Bei deiner Fragestellung muss man davon ausgehen, dass zwei Familien in einem Zweifamilienhaus für ihre jeweilige eigene Miete und ihren jeweilig eigenen sonstigen Unterhalt selbst aufkommen (Einladungen mal ausgenommen). Ihr lebt doch in zwei getrennten Haushalten, oder?
Vielleicht hilft ein klärendes Gespräch mit deiner Tochter. Sie müsste doch eigentlich nachvollziehen können, dass ihr als Rentner jetzt nicht mehr über genauso viel Geld verfügt wie vorher.
VG Emelina
Das kann ja auch selbstverständlich sein. Man kann aber nicht im Nachhinein Geldzahlungen dafür fordern, nur weil man inzwischen pleite ist. Da wäre ich als Tochter auch sauer.
Um eine realistische Kostenbeteilgung für z.B. 4 Mittagessen für die Kids und vier Jogurths pro Woche habt Ihr vermutlich nicht gestritten.
Danke für deinen Kommentar. Jetzt kann ich deine Situation besser nachvollziehen.
Ihr habt eurer Tochter euer Haus geschenkt. Das machen zwar einige Eltern, aber eine „Selbstverständlichkeit“ ist das nicht.
Ihr habt eure Kinder und Enkelkinder verpflegt und für sie gesorgt. Das habt ihr als Eltern gemacht, weil man normalerweise nur das Beste für seine Kinder will. Ihr habt es gut gemeint und bestimmt auch gut gemacht. Als Selbstverständlichkeit sollte aber auch das nicht gesehen werden.
Durch euch kann deine Tochter mietfrei mit ihrer Familie im eigenen Haus wohnen. Da sollte sie zumindest ihre eigenen Nebenkosten - Versicherungen, Wasser/Abwasser, Gas, Müll Gebühren und „alles andere“ selbst bezahlen.
Du und dein Ehepartner habt keine Veranlassung, immer noch mehr als nur eure eigenen Unterhaltskosten des Hausanteils zu bezahlen.
Das ist so (wie ihr es bisher gehandhabt habt) auch nicht unbedingt üblich. Eure Tochter ist kein Kind mehr. Sie und ihr Partner nützen eure Gutmütigkeit aus.
Rückwirkend kannst du kein Geld mehr von deiner Tochter verlangen, aber für die Zukunft solltest du die Ausgaben „alle Nebenkosten - Versicherungen, Wasser/Abwasser, Gas, Müll Gebühren und alles andere“ trennen und nur noch die Kosten, von dir und deinem Ehepartner bezahlen.
Die Aussage deiner Tochter, dass sie ausziehen würde, wenn ihr nicht, wie bisher alle Kosten übernehmt, ist mMn nicht ernstgemeint. Ich würde sie als Erpressungsversuch sehen. Sie denkt, dass ihr „einknickt“, wenn sie droht, sich (mit den Enkeln) euch entziehen zu wollen. Aber realistisch betrachtet, hat sie wesentlich höhere Kosten, wenn sie aus ihrem eigenen Haus ausziehen und irgendwo zur Miete wohnen würde.
Mein Rat:
- Mache dir selbst klar, dass ihr bisher mehr als üblich für die Familie eurer Tochter getan (und gezahlt) habt und ihr deshalb auch kein schlechtes Gewissen zu haben braucht, wenn ihr ab jetzt nur noch für die Unterhaltskosten des Hausanteils, den ihr selbst bewohnt aufkommen werdet.
- Lasse nicht zu, dass sich die Fronten verhärten. Sprich mit deiner Tochter! Erkläre ihr deine/eure (auch finanzielle) Situation, damit sie Verständnis für euch haben kann.
- Macht zusammen einen Plan, wie man in Zukunft die Kosten fair und gerecht aufteilen kann.
Eure Kurzschlussreaktionen (Rachegedanken?):
- Erpressungsversuch von Seiten deiner Tochter,
- die finanzielle Rückforderung eurer jahrelangen, freiwillig erbrachten Leistungen von der Tochter,
würden wahrscheinlich eure Familie zerstören. Ich denke, dass weder du, noch deine Tochter das wirklich möchte…
Man kann doch nicht nachträglich eine Rechnung aufmachen, wenn man jahrelang herzlich eingeladen hat.
Weder im menschlichen Umgang noch rechtlich.
Wie soll man sich das denn vorstellen? Du wirst ja als Berufstätige kaum die Vollverpflegung für eine vierköpfige Familie geleistet haben? Tägliches Mittagessen für 4 zusätzliche Personen?
Oder eher, es ist immer etwas für die Kinder da und Sonntags gibt es einen Braten? Zwischendurch "Ach, Mama, Du hast Rouladen gemacht, dann kommen wir gerne"?
Ja, das kostet Geld, einzukaufen und andere zum Essen einzuladen. Inzwischen auch noch mehr.
Euer Streit liegt vermutlich darin, dass die Familie nun plötzlich unvermittelt für Deine erlebte herzliche Gastfreundschaft bezahlen soll. "Ich geh mal zu Oma" soll dann plötzlich ein kostenpflichtiges Geschäft sein? Die Tochter soll plötzlich für Euer geringeres Einkommen verantwortlich sein? Obwohl Ihr bisher immer gegeben habt. Das ist für sie natürlich ein überraschender neuer Ansatz.
Wieviel hast Du denn verlangt? Kann sich die Familie das überhaupt leisten? Mögen die überhaupt Deinen Sonntagsbraten, oder würden sie ohne Deine Einladung lieber selbst italienisch kochen oder etwas vom Chinesen holen?
Ich könnte mir vorstellen, dass Ihr Euch noch vertragt. Wenn man sich über die Regeln neu einigt. Dann kommen die Erwachsenen vielleicht nicht mehr zum Essen, und für die Alltagsversorgung der Kinder wird ein kleiner Betrag bezahlt. Es gibt tausend Möglichkeiten.
Das Haus haben wir gebaut und vor einigen Jahren meiner Tochter geschenkt. Wir haben ein lebenslanges Wohnrecht in unserer eigenen Wohnung. Meine Tochter nebst Familie hat ebenfalls ihren eigenen Wohnbereich. Da das Haus zuerst uns gehörte, zahlen wir alle Nebenkosten - Versicherungen, Wasser/Abwasser, Gas, Müll Gebühren und alles andere außer Strom. Die Kinder und Enkelkinder wurden weder täglich gebeten noch gezwungen bei uns zu essen. Alles stand ihnen zur Verfügung und wir hatten ein schlechtes Gewissen, wenn es mal nicht so war. Die Enkel wurden von uns ganz selbstverständlich versorgt und betreut wenn sie krank waren oder in den Ferien beaufsichtigt und Reisen und Ausflüge unternommen.
Es war einfach alles SELBSTVERSTÄNDLICH für alle.