Muss ich Kostgeld für die letzten Monate zahlen?

3 Antworten

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Rückwirkend zu fordern ist eine unschön. Ich gehe mal davon aus, das dein Vater wegen irgendwas Geldprobleme hat, sonst würde er garantiert nicht rückwirkend fordern.

Der einzige Grund es rückwirkend zu fordern, währe, wenn dein Vater ALG2 bekommt und das jetzt mit deinem Gehalt gegengerechnet wurde und er entsprechend weniger bekommt bzw. er selber Geld ans ALG2 Amt zurückzahlen müsste, weil du da mitwohnst. Denn in dem Fall hätte dir klar sein müssen, das eine derartige Forderung ansteht.

Ansonsten, wenn du dein eigenes Geld verdienst und deine Eltern nicht mehr Unterhaltspflichtig sind, hast du natürlich entsprechend abzugeben und solltest es auch freiwillig tun. dabei sind 300-400 Warmmiete angemessen und wenn du bei deinen Eltern tatsächlich Vollverpflegung bekommst und dich um nichts kümmern musst, nochmal 300-400 für Essen und Hygiene(auch das Toilettenpapier will bezahlt werden). Also 600-800 €/Monat sind einforderbar, wenn deine Eltern nicht mehr Unterhaltspflichtig sind. Sind deine Eltern noch Unterhaltspflichtig und bekommen Kindergeld für dich, dann natürlich entsprechend weniger. Also solltet ihr lieber darüber reden, wieviel du in Zukunft abgeben mußt. nicht wievielt du hättest abgeben müssen in der Vergangenheit.


Kipan 
Beitragsersteller
 24.02.2021, 10:15

Danke für die Antwort! Also Geldprobleme haben meine Eltern schon länger aber ALG beziehen sie nicht. Mein Vater arbeitet als Angestellter seit über 25 Jahren in einem Betrieb und meine Mutter ist seit ein paar Jahren Arbeitssuchend aber putzt in Mensas und Schulen nebenberuflich. Wegen Corona momentan fast garnicht. Die Miete Zuhause beträgt um die 900€ warm. Der Einkauf angeblich 200€ jede Woche für 4 Köpfe. Das Geld wollen sie wahrscheinlich weil Sie mir Geld geschuldet haben, weswegen es auch zu einem Streit kam und mein Vater es mir gestern zurückgegeben hat (800€, 400€ davon habe ich über meine Mutter gespart und sie hat mir dem Geld im Sommer Urlaub gemacht) ich erkläre mir die 1000€ dadurch, dass mein Vater sein Konto gestern überlastet hat, um mir das Geld zu geben und jetzt abverlangt, dass ich noch die Zinsen für das Geld zahle, welches er nicht hat (ich hab das Geld gestern nicht verlangt aber sein Ego war da wohl besonders groß). Wenn sie Geld gebraucht haben habe ich immer ohne zu zögern so viel abgegeben wie sie verlangt haben ohne es zurückzuverlangen. Jetzt soll ich wohl als das „schwarze Schaf“ dargestellt werden und sie wollen ihre Autorität und „Macht“ über mich walten lassen. Kann ich irgendwo auch verstehen. Haben sie schonmal versucht, aber dann bin ich für eine Weile zu meiner Schwester gezogen. Sie konnten nie mit Geld umgehen und haben auch einige Schicksalsschläge durchgemacht aber irgendwo endet auch die Gedult und Vernunft auf beiden Seiten. Scheint wohl als müsste ich ausziehen und alleine klarkommen, wenn ich keine Lust mehr auf Streit habe. Ab September fange ich eine Ausbildung an und dann steht mir auch somit Kindergeld zu. Wird schwer aber wäre vielleicht die bessere Entscheidung.

wilees  24.02.2021, 10:26
@Kipan
Ab September fange ich eine Ausbildung an und dann steht mir auch somit Kindergeld zu.

Falsch - anspruchsberechtigt bleiben weiterhin Deine Eltern, Du hast max. Anspruch auf Weiterleitung des KG, wenn Du nicht mehr im elterlichen Haushalt lebst.

Kipan 
Beitragsersteller
 24.02.2021, 10:39
@wilees

Sicher? Weil sofern ich ausziehe steht mir dann Kindergeld zu oder nicht?

berlina76  24.02.2021, 10:40
@Kipan

Du kannst es abzweigen lassen, wenn deine Eltern es nicht freiwillig raus rücken.

wilees  24.02.2021, 10:49
@berlina76

Abzweigung .... nur mit Zustimmung der Eltern bzw. wenn diese nicht gewillt sind das Kindergeld weiterzuleiten.

250 Euro Eigenbeteiligung für Kost und Logis betrachte ich als sehr geringen Beitrag ..... auch wenn dieser jetzt rückwirkend eingefordert wird. Eher bedauerlich, dass Du nicht selbst auf den Gedanken gekommen bist, dass Kost und Logis nun einmal nicht umsonst sind.


Kipan 
Beitragsersteller
 24.02.2021, 10:36

Finde ich nicht bedauerlich. Was nicht verlangt wird wird auch nicht gegeben vor allem wenn ich das Thema selber schonmal angesprochen habe und das Angebot von mir kam und abgelehnt wurde. 250€ sind echt wenig aber dieser Betrag wird abverlangt. Wenn er mehr will soll er mehr nennen. Selber schuld wenn er das nicht früher angesprochen hat und das Angebot schonmal abgelehnt hat oder nicht?

Gekd abgeben ist ok, aber rückwirkend würde ich nichts zahlen. Dein Vater hätte die das vorher sagen müssen. Hat er dies allerdings getan und du hast trotzdem nicht gezahlt, sieht es klar anders aus.