Kann ich Handwerker- und Materialrechnungen zur Wohnraumschaffung und Modernisierung absetzen?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererkärung bedeutet, bei einem Teil der Kosten den Fiskus zu beteiligen.

Das ist nur für Privatpersonen möglich, in einem selbst bewohnten Haus bzw. Wohnung.

Die Absetzbarkeit bezieht sich immer nur auf die Lohnkosten (Arbeitslohn des Handwerkers) und nicht auf Kosten für das Arbeitsmaterial. Letztere muss man immer privat aus der eigenen Tasche bezahlen.

Es ist darauf zu achten, dass in der Rechnung Arbeitslohn und Arbeitsmaterial einzeln mit getrennter Mehrwertsteuer aufgeführt sind.

Der Betrag muss per Überweisung bezahlt werden.


LittleArrow  13.01.2011, 20:55

Das hilft leider alles nichts!

qtbasket  13.01.2011, 21:04
@LittleArrow

Hallo Little Arrow: sehe ich anders - ist wohl keine Neubaumassnahme, wenn er beispielsweise neue elektrische Leitungen legen lässt, kann er das absetzen.

Aber bitte, ich habe natürlich keine Vorstellung vom Objekt und den Absichten des Fragestellers.. Irrtum also nicht ausgeschlossen.

LittleArrow  13.01.2011, 21:23
@qtbasket

Hallo gtbasket:

Der gefragte "Dachausbau" ist eine Nutz- oder Wohnflächenschaffung bzw. -erweiterung und nicht die Installation einer guten Dachbodenbeleuchtung.

Die steuerlichen Ab- oder Umwege und Unmöglichkeiten möchte ich nicht kommentieren.

recer 
Beitragsersteller
 13.01.2011, 22:11
@LittleArrow

Danke an euch beide. es wird die elektrik erneuert und ein bad eingebau (trockenbau)

recer 
Beitragsersteller
 13.01.2011, 20:39

Danke gtbasket, du bist gut und schnell. Supper Danke!!!!

Nein und nichts!

"Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind nicht begünstigt. Als Neubaumaßnahmen gelten alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit einer Nutz- oder Wohnflächenschaffung bzw. -erweiterung anfallen.", heißt es im Ausführungsschreiben dem BMF vom 15.02.2010 in Punkt 20.

Hier nachzulesen: http://kuerzer.de/xhPk62iP1