Darf ich als ALG 2 - Bezieher die Playstation 3 - Spielesammlung meines Bruders verkaufen?
Hallo, habe über verschiedene Auktionshäusern die Spielesammlung meines Bruders Verkauft - (zusammen ein Wert von etwa 1500 Euro) nun habe ich von verschiedenen Seiten gehört, das es deswegen Ärger bei der ARGE geben könnte, weil das Geld zuerst auf meinem Konto geflossen ist(habe den Erlös des Verkaufes dann Bar an meinem Bruder ausgehändigt..).Ich meine, das es ja wohl eine Frechheit wäre, wenn die ARGE es mir als meinem Gewinn auslegt - und mir das Hartz 4 sperrt.Sprich mich zu entmündigen, wenn ich über meinem Konto meinem Bruder zu helfen versuche.(Hätte ich das gewusst, hätte ich die Spiele über das Konto meines Bruders verkauft..- das wird auch nicht durch die Staatsmacht ausgeschnüffelt, wie bei einem Hartz 4 Empfänger.
1 Antwort
mal abgesehen davon, dass es keinen vernünftigen Grund gab, das Du die Sachen über Dein Konto verkaufst, wenn sie Deinem Bruder gehörten, kannst Du ja bestimmt durch den Kaufbelege Deines Bruder nachweisen, dass die Spiele Deinem Bruder ghörten. Ggf. durch seine Aussage