Kann ich einen Schufa Eintrag für das Konto meines verstorbenen Ehemannes erhalten?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hast Du Dich 2015 beraten lassen vor Deinen Entscheidungen?

 Das Erbe habe ich ausgeschlagen, da ich die Hauskredite (Eigentum) von meinem Geld nicht begleichen konnte.

War die Immobilie nicht mehr Wert, als der Restkredit?

 Da ich die Kredite zum Teil mit unterschrieben hatte, bin ich Ende 2015 in die Insolvenz gegangen.

Damit hattest Du auf die Werte verzichtet (siehe Erbausschlagung), aber trotzdem die volle Haftung für die von dir mitunterzeichneten Kredite.

 Nun habe ich festgestellt, dass ich für das Konto meines verstorbenen Ehemannes einen Schufa-Eintrag erhalten habe. Der Eintrag wurde im November 2016 gemeldet mit einem Soll von 1.930€.

Das geht auf die Kontovollmacht zurück. Bitte prüfe, ob Du Kontovollmacht hattest, oder ob es zu einem Gemeinschaftskonto wurde. Wenn Du nur die Vollmacht hattest, kannst Du protestieren. Die Bank hätte das nicht melden dürfen.

 Ist es richtig, dass ich für die Schulden (die nach Erbausschlagung und Weitergabe sämtlicher Unterlagen an den Nachlassverwalter) haftbar gemacht werden kann?

Nur für die, für die Du ausdrücklich in Haftung gegangen bist. 


tomola 
Beitragsersteller
 09.10.2017, 07:10
Guten Morgen und vielen Dank.

Hast Du Dich 2015 beraten lassen vor Deinen Entscheidungen?

Ja, dass habe ich. Von 2 unabhängigen Anwälten

War die Immobilie nicht mehr Wert, als der Restkredit?

Nein, war sie nicht

Damit hattest Du auf die Werte verzichtet (siehe Erbausschlagung),
aber trotzdem die volle Haftung für die von dir mitunterzeichneten
Kredite.

Das war für mich das leichtere Übel

Das geht auf die Kontovollmacht zurück. Bitte prüfe, ob Du
Kontovollmacht hattest, oder ob es zu einem Gemeinschaftskonto wurde.
Wenn Du nur die Vollmacht hattest, kannst Du protestieren. Die Bank
hätte das nicht melden dürfen.

Hierbei handelt es sich um eine Kontovollmacht! Es hat nie ein Gemeinschaftskonto bestanden!

hildefeuer  09.10.2017, 12:29
@tomola


"Da ich die Kredite zum Teil mit unterschrieben hatte" ist eine Formulierung die wenig Auskunft gibt, was unterschrieben wurde. Es wird wohl um Gesamtschuldnerische Haftung/Bürgschaften gegangen sein. Das machen die Banken ja gern, auch bei vermögenslosen/einkommenslosen Ehepartnern, obwohl das als rechtswidrig eingestuft wurde.  Aber auch das wird ja restschuldbefreit. Alles zum jetzigen Zeitpunkt sinnlos. Hätte während des Insolvenzverfahrens geschehen müssen und ist es vermutlich auch durch den IV. Ist aber auch da sinnlos, gegen Windmühlen zu kämpfen, wenn es zusätzlich kostet. Weil es egal ist ob man 1000€ mehr Schulden hat oder nicht und ob die berechtigt waren oder nicht. Da beschäftigt man nur Juristen.


tomola 
Beitragsersteller
 09.10.2017, 12:54
@hildefeuer

Dann beschäftige ich Juristen! Da ich das erste Mal in meinem Leben in so einer Situation gewesen bin und alles von meiner Seite aus getan habe, lasse ich mir hier keine Vorwürfe machen! Manchmal kommt man in Situationen, die nicht vorhersehbar sind!

Man möchte die Dinge/Sachlage aber trotzdem irgenwie verstehen! Nur weil man Schulden hat, ist man nicht wertlos....auch wenn es hier immer wieder so gesehen wird.

Ich drücke allen Menschen die Daumen, dass sie nie in so eine Situation kommen!

tomola 
Beitragsersteller
 09.10.2017, 12:58
@hildefeuer

"Da ich die Kredite zum Teil mit unterschrieben hatte" ist eine
Formulierung die wenig Auskunft gibt, was unterschrieben wurde. Es wird
wohl um Gesamtschuldnerische Haftung/Bürgschaften gegangen sein. Das
machen die Banken ja gern, auch bei vermögenslosen/einkommenslosen
Ehepartnern, obwohl das als rechtswidrig eingestuft wurde.  Aber auch
das wird ja restschuldbefreit. Alles zum jetzigen Zeitpunkt sinnlos.
Hätte während des Insolvenzverfahrens geschehen müssen und ist es
vermutlich auch durch den IV.

Das ist mir nicht bekannt, da der IV/TH mir keine Auskunft gibt! Zur Schuldnerberatung besteht auch kein Kontakt mehr, da er Seitens der Schuldnerberatung abgelehnt wird.....weil ich eine Schuldnerin bin, die zu viel Nachfragt und immer dran bleibt!

hildefeuer  08.10.2017, 16:53

Da ist wohl eher keine Beratung da gewesen. Wenn nicht einmal klar ist ob es tatsächlich eine Kontovollmacht ist oder ein Gemeinsames Konto war.

tomola 
Beitragsersteller
 09.10.2017, 07:12
@hildefeuer

Alles nur Vermutungen und keine Tatsachen! Und wie kommen Sie darauf, dass ich nicht weiß was eine Kontovollmacht oder ein Gemeinschaftskonto ist? Ich weiß sehr wohl, dass es nie ein Gemeinschaftskonto gegeben hat und auch Beratungen mit 2 Anwälten!

wfwbinder  09.10.2017, 07:18
@tomola

Liebe tomola, 

was uns hier an Sachverhalten oft präsentiert wird, führt ganz einfach dazu, dass diese Art Rückfragen gestellt werden. Das geht nicht gegen den Frager, sondern dient nur der Sicherheit bei der Formulierung von Antworten.

Da wurde schon über Erbausschlagungen berichtet, obwohl die Schulden weniger als eine Jahresmiete waren, oder eben auch Gemeinschaftskonten, nur als Kontovollmacht bezeichnet wurden.

Daher bitte Verständnis für solche Rückfragen.

Aber daher nun auch die Aussage:  Eine Kontovollmacht, darf nciht zum Schufaeintrag wegen der Verbindlichkeiten auf dem Konto führen.

tomola 
Beitragsersteller
 09.10.2017, 07:23
@wfwbinder

ok....das kann ich nachvollziehen....aber für mich ist die Situation nicht gerade leicht....danke noch einmal für die Antwort.

Darf ich dazu noch etwas fragen? Sollte ich einen Anwalt für die Beschwerde beauftragen oder reicht von mir eine Beschwerde mit der Forderung, den Schufa-Eintrag zu löschen?

Vielen Dank

wfwbinder  09.10.2017, 07:26
@tomola

Ich schlage vor es erstmal mit einem persönlichen Brief zu machen und wenn es nicht klappt, die Einschaltung des Anwalts anzudrohen, damit die Bank dann auch die Kosten tragen muss.

tomola 
Beitragsersteller
 09.10.2017, 07:49
@wfwbinder

Ganz lieben Dank für die Hilfe

Das macht nicht viel Sinn, diese Schufa Einträge zu klären, da Sie eh in Privatinsolvenz sind. Von daher erfolgt eh ein negativer Eintrag bei der Schufa.

Die Einträge werden wohl wg. der gemeinsam unterschriebenen Kredite erfolgt sein. Der Höhe nach sind es ja nicht die Kredite an sich, sondern Kosten die entstanden sind.

"Ist es richtig, dass ich für die Schulden (die nach Erbausschlagung und
Weitergabe sämtlicher Unterlagen an den Nachlassverwalter) haftbar
gemacht werden kann?"

Nein das ist nicht möglich und ja auch nicht erfolgt.

"Nun habe ich festgestellt, dass ich für das Konto meines verstorbenen
Ehemannes einen Schufa-Eintrag erhalten habe. Der Eintrag wurde im
November 2016 gemeldet mit einem Soll von 1.930€."

Vermutlich entweder gemeinsames Konto oder wg. der gemeinsam unterschriebenen Kredite. Der Eintrag erfolgte ja nach Eröffnung Ihrer Privatinsolvenz und würde ja auch restschuldbefreit. Der Insolvenzverwalter wird das sicherlich geklärt haben.


hildefeuer  08.10.2017, 16:56

Kommt auch alles zu spät, da das Insolvenzverfahren ja abgeschlossen ist. Das hätte spätestens beim Insolvenzverfahren geklärt werden müssen, wenn die Forderung unberechtigt wäre.