Antwort
Deine Freundin hat ja nichts mit der Zechprellerei zu tun und hat sie auch sonst nicht verschuldet. Sie darf daher in keinem Fall zur Kasse gebeten werden. Ich würde den Chef sofort zur Herausgabe des einbehaltenen Lohnes auffordern und ihm ansonsten mit dem Arbeitsgericht drohen. Dorthin würde ich dann gehen oder zu einem Anwalt, damit er den zu Unrecht einbezogenen Betrag herausklagt.