Das kenne ich von einem öffentlichen Parkplatz nicht oder handelt es sich bei dir um eine Privatschule? Ich würde in jedem Fall dagegen vorgehen und die Abschleppkosten nicht bezahlen. Notfalls würde ich einen Anwalt aufsuchen!

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Ich schließe mich meinen Vorbeantwortern an und würde noch nicht die harte Linie fahren und zum Rechtsanwalt gehen. Warte diesen Monat noch ab, obwohl es dir sicherlich schwer fällt. Aber da ist die Existenz einer ganzen Familie betroffen. Daher sollte man ihm noch die Chance geben, aber gleichwohl ankündigen, dass du letztlich diesen Monat noch wartest, dann aber zum Anwalt gehst. Dann ist er auch entsprechend vorgewarnt.

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Das ist wohl alles eines Geldfrage. Wenn das Kind lernen soll haushalten oder zu sparen, könnte dies meiner Meinung nach ebenfalls mit einem Vertrag gehen. Es müsste dabei nur sichergestellt sein, dass damit kein Unfug oder Unsinn betrieben wird. Aber der Minderjährige wäre dann sicher so und so geschützt. Die einfachere und wohl doch bessere Möglichkeit ist aber die mit Karte. Da stimme ich gleichfalls zu.

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Wurde hier schon richtig beantwortet. Der Anteil des verzichtenden Miterben wächst den nicht verzichtenden Miterben zu.

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Das geht bestimmt nicht. Jeder Notar wird da sehr vorsichtig sein und auf die Zustimmung aller Miterben verweisen und sie miteinbeziehen. Ansonsten wird keine wirksame Protokollierung stattfinden.

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Guppy hat wohl Recht. Ein Nachlassverfahren wird nicht in jedem Fall durchgeführt, so nur auf Erbscheinsantrag hin oder bei Grundbesitz oder wenn ein Testament vorliegt. Du musst von selbst tätig werden und wegen des Erbes an deine Geschwister herantreten. Nimm dir am besten einen Rechtsanwalt!

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Ich meine, da trägt schon auch der Rechtsanwalt eine gewisse Verantwortung. Du hättest ihn von deiner finanzielle Misere berichten sollen, worauf, wenn es geschehen ist, der Rechtsanwalt auf die Möglichkeit der Beratungshilfe hätte hinweisen müssen. Am besten, du rufst ihn an und vereinbarst zumindest Ratenzahlung von ganz kleinen monatlichen Raten. Darauf geht er bestimmt ein, wie ich von meinem Rechtsanwalt gehört habe.

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Ich glaube emailen, ist nicht so gut. Lasse das besser sein bei einer Kündigung. In jedem Fall aber schriflich. Wenn du den Kündigungstermin nicht mehr weiß, lass ihn einfach weg und schreibe, wie ich das gern mache und so auch geht, wie ich von einer fachkundigen Freundin hörte, dass ich hiermit den Vertrag (ihn bezeichnen) zum nächst möglichen Termin kündige.

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Nein, ein Stiefkind geht, soweit ich mich unterrichtet habe, einem leiblichen Kind nach. Das heißt, wenn die Mutter stirbt, erben nur ihr hinterbliebener Mann und ihre leiblichen Kinder. Das Kind des Mannes, das er in die Ehe gebracht hat, geht leer aus. Nur wenn er stirbt, erben alle 3 Kinder gleichberechtigt neben der Ehefrau. Deine Bekannte hat schon Recht. Aber wenn der Mann zuerst stirbt, erbt ja sein mitgebrachtes Kind schon und ist ja dadurch bereits gesichert. Es muss dann nur seinen Erb- oder Pflichtteil geltend machen.

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Du kannst sicher nach dem Gutachten eines freien Sachverständigen den Schaden abrechnen. Bei einem Mietwagen musst du aufpassen, dass du nicht draufzahlst. Deine Fragen sind aber so umfangreich. Daher rate ich dir wie mig112 zu einem Anwalt zu gehen, der die Regulierung des Schadens für dich übernimmt.

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Ich habe von meinem Nachbarn gehört, dass auch von einem Pauschalpreis abgewichen werden kann. Das ist bei dir der Fall. Ich habe darüber mit meinem Nachbarn gesprochen. Denn die Abweichung geht über 20 % des vereinbarten Preises hinaus und ist dadurch relevant für eine Abänderung. Daher bist du in deinem Fall nicht mehr an den Pauschalpreis gegenüber dem Unternehmer gebunden. Er muss nachgeben und 30.000 Euro akzeptieren.

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Ich würde mich darauf nicht einlassen, denn ich habe schon Ausstellungsstücke bekommen mit einem Preisnachlass von 50 % und das ist durchaus üblich. 10 % oder auch nur 20 % halte ich für zu gering.

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Ich würde die Geldbuße rechtzeitig zahlen. Denn das hat für dich den Vorteil, dass das Verfahren endgültig eingestellt wird, ohne dass irgendwo was vermerkt wird. Du giltst dann in keinem Fall als vorbestraft. Denn schließlich weißt du nicht, wie ein Strafverfahren ausgeht. Das Risiko würde ich nicht auf mich nehmen, selbst wenn ich mich als unschuldig fühlte.

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Ja, durch die Heirat eines Deutschen kommt sie in den Genuss seiner deutschen Rechte. Sie wird ihn daher ebenfalls nach deutschem Recht beerben, ist pflichtteilsberechtigt usw.

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Ja, sie muss zahlen. Sie hat es zwar nicht bestellt, aber ich denke, es ein Geschäft für das tägliche Leben. Und da hat sie der Mann mitberechtigt und mitverpflichtet.

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Sehe ich auch so wie LittleArrow. Selbst ein Minderjhriger muss sich um Arbeit bemühen, wenn die Schulausbildung abgeschlossen ist und er in das Erwerbsleben einsteigt.

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Die Frau ist böse hintergangen worden. Sie ist durch Hinterlist zu sexuellen Handlungen bestimmt worden. Demzufolge hat der Mann Schadensersatz zu zahlen. Dazu rechne ich auch die Kosten der Entbindung und den Verlust des Arbeitsplatzes.

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Ein Stiefkindverhältnis begründet kein gesetzliches Erbrecht. Hier hat schon wfwbinder richtig geantwortet. Deine Stiefmutter muss somit auf jeden Fall ein Testament machen und dich darin als Erbe einsetzen. Sonst gehst du tatsächlich leer aus.

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Deine Freundin hat ja nichts mit der Zechprellerei zu tun und hat sie auch sonst nicht verschuldet. Sie darf daher in keinem Fall zur Kasse gebeten werden. Ich würde den Chef sofort zur Herausgabe des einbehaltenen Lohnes auffordern und ihm ansonsten mit dem Arbeitsgericht drohen. Dorthin würde ich dann gehen oder zu einem Anwalt, damit er den zu Unrecht einbezogenen Betrag herausklagt.

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Wichtig wäre ein Rechtsschutz für diese Schadensersatzsache. Kläre das ab und wenn ja sofort zum Rechtsanwalt, nicht ohne freilich vorher die Schlaglochstelle fotographiert zu haben und auch den eigenen Schaden am Auto festgestellt. Das Weitere weiß dein Anwalt. Es haftet der Träger der Straße bzw. der, dem die Unterhaltung auferlegt ist. Dein Mitverschulden ist sicher ein Thema, weil du vielleicht ausweichen hättest können.

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