Kann ich bei einem Notar Geld hinterlegen?

6 Antworten

Notare lieben die Notaranderkonten nicht.

Der Tipp von @wjgmuc ist da schon ziemlich gut.

Du könntest das Konto zusätzlich durch ein Kennwort sichern. Damit könnte man dann auch nicht verfügen, wenn man Deine Unterschrift nachmacht, oder sich durch einen Trick erschleicht.


elli57b 
Beitragsersteller
 09.07.2018, 21:49

Das Geld soll nirgends offiziell "auftauchen". Es soll sozusagen von der Bildfläche verschwinden. Ob Notare diese Konten lieben, ist für mich nicht relevant. Sie sind aber doch sicher auf Wunsch dazu verpflichtet, oder?

correct  09.07.2018, 23:35
@elli57b

Da bist Du schiefgewickelt.

Du kannst keinem Notar ein berechtigtes Interesse für so einen Unsinn nachweisen.

wjgmuc hat schon Recht.

elli57b 
Beitragsersteller
 09.07.2018, 23:48
@correct

Was bitte ist daran Unsinn, wenn man sein Vermögen vor bestimmten Personen schützen will? Oder soll ich es etwa in der Wohnung aufbewahren?

correct  10.07.2018, 00:14
@elli57b

Meine Kohle ist bei der Bank und ausser mir kommt niemand ran.

Also mache ich Unsinn ?!

wfwbinder  10.07.2018, 08:55
@elli57b
Was bitte ist daran Unsinn, wenn man sein Vermögen vor bestimmten Personen schützen will?

Das ist kein Unsinn, aber keine Frage für so ein Forum, weil man Dir hier eben nur sagen kann, das will kein Notar ran. Davon abgesehen, wäre es relativ teuer.

Das wäre viel eher eine Sache für einen Vermögensverwalter. Auch unter denen sind Juristen.

elli57b 
Beitragsersteller
 10.07.2018, 11:21
@correct

Wenn Dir kein Amt auf den Fersen ist, nicht!

Luscinia  10.07.2018, 16:30
@elli57b

Was meinst Du mit "Amt"? Dachte es geht hier "nur" um den Mann?

Wie hier schon empfohlen wurde:

Miete Dir ein Schließfach und pack Dein Dein Geld in bar dorthin. Dann hast nur Du einen neutralen Schlüssel, an dem man nichts erkennen kann. Das ist die günstigste und sicherste Lösung.

Du brauchst weder einen Notar noch einen Vermögensverwalter dafür, beides unnötige Kosten.

Und noch zwei Anmerkungen zu Deiner Situation.

1) Nachdem Du geschieden bist, denke ich, dass Dein Vermögen vom Jobcenter nicht mehr berücksichtigt wird. Du musst allenfalls bei der Scheidung festgelegten Trennungsunterhalt an Deinen Mann zahlen, der dann vom Jobcenter gegengerechnet wird.

2) So lange Du nicht geschieden bist, musst Du korrekte Angaben über Deine Vermögensverhältnisse machen, sonst ist das Betrug und strafbar.

Wenn Dein Geld einfach von der Bildfläche verschwinden soll, dann kannst Du Dir doch auch bei irgendeiner Bank ein Bankschließfach anmieten. Dort kannst Du Dein Geld dann zinslos bunkern und niemand außer Dir kommt an das Geld heran.

Dazu brauchst Du keinen Notar, das geht einfacher:

Eröffne ein Konto (Tages- oder Festgeld) bei der Bank Deiner Wahl, das nur auf Deinen Namen lautet, und zahle das Geld dort ein.

Wenn Du niemand eine Vollmacht gibst, dann bist auch ausschliesslich Du verfügungsberechtigt.

Ob Du ihm das dann sagst oder nicht, das bleibt Dir überlassen. Aber an das Geld kommt er ohne Dein ausdrückliches Einverständnis nicht ran, da sorgt die Bank dafür.


elli57b 
Beitragsersteller
 09.07.2018, 21:46

Eben das möchte ich nicht! Ich möchte kein Konto eröffnen, das nur auf meinen Namen lautet. Ich möchte bei einer Vertrauensperson meiner Wahl Geld hinterlegen, ohne dass dieses in Erscheinung tritt. Oder wäre da ein Vermögensverwalter besser? Hätte ich Geschwister, oder Verwandte, würde ich diese Personen fragen. Aber da ist leider niemand.

user2358  09.07.2018, 22:55
@elli57b

Das geht jetzt aber schon krass in Richtung Verfolgungswahn! Hast Du etwa Angst, dass er mit einer Kettensäge daherkommt?

elli57b 
Beitragsersteller
 09.07.2018, 23:46
@user2358

Glaub mir, ich habe mich mit einem Anwalt beraten. Ich habe durchaus berechtigte Gründe.

Sollten aber die Behörden dich "ausziehen" und entsprechende Gesuche bei deiner Bank stellen nützt dir auch ein Bankschliessfach nichts und du bist wegen Nichtangabe von Vermögen erstmal dran. (Banken melden dem Finanzamt dein Konto und Depot bei Nachfrage der Behörden) Du kommst zwar nicht in den Knast wegen H4 aber du musst halt deine Leistungen alle zurückblechen und kriegst ein Bussgeld. Habe eben meinen Daddy gefragt! Er sagt "Ist alles Kleinmist ! Erst wenn du im großen Stil hunderttausende Euro ergaunerst oder mit falschen Identitäten abkassierst bist du sicher wegen Sozialbetrug dran. " Also das alleine Nichtangeben von Konten oder Vermögen ist erstmal nur eine Ordnungswidrigkeit weil keine echte Betrugsabsicht vorlag, denn du bist ja im Moment arbeitslos, gelle?