Kann ich als Ersatzbetreuer Fahrtkosten beim Gericht geltend machen?
Ich soll als Ersatzbetreuer für meine schwerbehinderte Tante benannt werden. Da diese jedoch in Niedersachen und ich in München wohne (550 km), stellt sich für mich die Frage, ob ich die regelmäßigen vorgeschriebenen Besuche in irgendeiner Weise geltend machen kann?
Pro Fahrt mit dem PKW kann man ca. 120,00 € hin und zurück veranschlagen.
Ich habe bereits versucht mich in das Gesetz einzulesen, blicke jedoch nicht ganz durch. Könnt ihr mir da einen Rat geben?
Sollte das möglich sein, woher wird das Geld dann genommen? Muss ich mich da an die Pflegeversicherung wenden, welche aktuell komplett den Lebensunterhalt meiner Tante absichert? Ungern würde ich mich an dem wenigen Geld bedienen wollen, kann jedoch auch nicht alle Kosten selbst tragen.
Danke für eure Hilfe und ein frohes Fest an alle!
3 Antworten
Ich denke, weiss aber nicht genau, die Pauschale wird vom Amt finanziert, über die Pflegeversicherung.Es sind ja keine Riesen-Beträge, die den Betreuern als Aufwandsentschädigung zuteil werden, Alles, was über die Pauschale hinaus geht, wird so, wie ich den Text verstanden habe, nicht vom Amt ersetzt, ginge also auf Deine Kappe....
Soweit ich informiert bin...gibt es für den Betreuer eine Jahrespauschale als Betreuer, also eine Aufwandsentschädigung.https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Aufwandspauschale
https://justiz.hamburg.de/contentblob/3941388/6b860d2911eceef0fa9241bb8d9f4eee/data/merkblatt-aufwandsentschaedigung-ehrenamtl-betreuer.pdf vielleicht hilft dir das ja noch etwas.
Wenn Du offizieller Ersatzbetreuer bist, bist Du vom zuständigen Amtsgericht dazu ernannt worden und hast darüber ein Dokument. Ruf beim Betreuungsgericht an und frag, wer die Kosten übernimmt.
Ich weiss nicht, ob es einen "Ersatzbetreuer" als Solchen gibt. Ich kenne es so,ich bin Betreuer meiner Eltern, dass der Betreuer entweder durch das Amtsgericht ernannt wird oder die Betreuten,sofern sie dazu in der Lage sind, den Betreuer selbst bestimmen und dies dann durch einen Notar bestätigt wird. So ist es in meinem Fall abgelaufen. Durch meine Eltern wurde ich als Betreuer benannt und übernehme im Fall der Fälle die komplette Versorgung und Erledigung der Amtsgeschäfte meiner Eltern. Die vorherigen Betreuer wurden aus der Liste gestrichen. Ich trete aber nicht als Ersatzbetreuer auf.
Danke für die Seite! Wird die Pauschale vom Amt bezahlt oder geht das vom Pflegegeld weg? Weißt du da mehr?