Was kommt auf mich zu wenn ich von meiner Tante eine Eigentumswohnung vererbt bekomme ?

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Das ist doch eine sehr nette Geste.

  • Für eine Nichte ist der Freibetrag 20.000,- Euro

  • Danach beginnt die Steuer bei 30 % was bis zu 6 Mio. gilt.

Aber der Wert der Wohnung wird mit dem 12,5 fachen der Nettokaltmiete, abzüglich 2 % Abchreibungen pro Jahr seit dem Bau (höchstens 25 %), wegen ETW/EFH Zuschlag 20 %, berechnet.Also Wert der Wohnung 50.000,- wären 50.000,- - 20.000,- = 30.000,- x 30 % = 9.000,- Euro Steuer.Beispiel: Nettokaltmiete 400,- = 4.800,- pro Jahr. x 12,5 = 60.000,- + 20 % Zuchlag = 72.000,- erbaut 1980 also 30 x 2 % höchstens 25 % abschlag = 54.000,- Euro

Steuer: 54.000,- - 20.000,- Freibetrag = 34.000,- x 30 % = 10.200,- Steuer.

Abr man kann durch ein Gutachten ggf. nachweien, das der Wert geringer ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986