Das Haus wird aber schon mit in die Ehe gebracht, gehört ergo nicht zum gemeinsamen Eigentum.Somit kann das Haus verschenkt werden ohne die Frau Gattin um Erlaubnis zu fragen.Wird das Haus während der Ehe erworben, hat die Gattin natürlich ein Mitspracherecht. Wenn ich Etwas erbe, wird das auch nicht zum gemeinsamen Grundvermögen gerechnet, da ist die Gattin aussen vor.

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Was Dir gehört, kannst Du auch verschenken, heißt, wenn Du Das Haus mit in die Ehe brachtest, ist es Deines.Es gibt aber einen Freibetrag zu beachten, der bei 400.000 €€ liegt pro Beschenktem und wenn ich richtig erinnere, eine Zeit von 10 Jahren, also innerhalb 10 Jahre kannst Du steuerfrei für die Beschenkten, denen diese Werte zukommen lassen. Schau einfach mal unter Erben / Schenken / Steuern nach. Gruss

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eventuell, wenn der Ex der biologische Vater des Sohnes ist...die Reise für den Sohn, nicht für Dich. Das Jobcenter ist kein Reisebüro...so hart es auch klingt...

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Ich denke, weiss aber nicht genau, die Pauschale wird vom Amt finanziert, über die Pflegeversicherung.Es sind ja keine Riesen-Beträge, die den Betreuern als Aufwandsentschädigung zuteil werden, Alles, was über die Pauschale hinaus geht, wird so, wie ich den Text verstanden habe, nicht vom Amt ersetzt, ginge also auf Deine Kappe....

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Soweit ich informiert bin...gibt es für den Betreuer eine Jahrespauschale als Betreuer, also eine Aufwandsentschädigung.https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Aufwandspauschale

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