kann eine Bank ohne mein Wissen eine Adressänderung vornehmen
Die Sparkasse Zollernalb hat die Adresse meiner Lebensgefährtin auf ein Schreiben der Schufa geändert. Die Adresse besteht seit sechs Jahren nicht mehr. Dabei wurde auch die Telefonnummer für die Kontaktaufnahme geändert die ebenfalls seit Jahren ungültig ist. Dadurch konnte auf Ereignisse die das Konto betrafen nicht reagiert werden. Kann ich etwas dagegen unternehmen. Ist es rechtlich zulässig ?
3 Antworten
ich stelle mir die Frage, warum die Bank die Adresse geändert hat. Hat die Bank die aktuelle Adresse oder hat sie eine veraltete. Wenn ich mir vorstelle, dass die Bank eine falsche hat, dann sind Sendungen nicht angekommen. Dann mag es sein, dass die Bank selbst Recherche betrieb und die Schufa als Quelle nam.
Nur seltsam ist, dass in D die akt. Adresse nicht die Schufa kennt, sondern das Melderegister.
Eröffnet man ein Konto, muss man den akt. Ausweis vorlegen oder auch eine Meldebescheinigung, wenn es der Pass ist. Daher gibt es hier eine klare Vorgehensweise. Will man bei der Bank die Adresse ändern, wird man immer darauf hingewiesen, den akt. Erstwohnsitz anzugeben.
Und daher würde ich die Bank denn fragen, was das soll. Ob Gesetz oder nicht, das ist eine Eigendynamik, die mich als Kunden vertreiben würde. Die Kosten oder Konsequenzen aus den "Ereignissen" würde ich der Bank hinschieben.
Organisatorisch ist das schlampig. Nicht jede Schlamperei aber verstößt gegen Gesetze. Macht die Sparkasse auf den Irrtum aufmerksam und die wird schon im Eigeninteresse sofort reagieren.
Fremde Personen dürfen die Post aber nicht öffnen, das ist nach dem Postgeheimnis verboten. Was hat die Sparkasse damit zu tun?
Wenn die Sparkasse Grund zur Annahme hat, daß die Lebensgefährtin nicht mehr unter ihren bei der Sparkasse bisher hinterlegten Kontaktdaten zu finden ist, kann sie durchaus eine Ersatzadresse aus eigenen Ermittlungen oder Daten Dritter (z.B. Schufa) verwenden. Das passiert normalerweise, wenn Kontoauszüge und andere Briefe an die bekannte Adresse als "Empfänger unbekannt verzogen" zurückkommen. Für eine Änderung in einer intakten Geschäftsbeziehung gibt es keinen Grund.
Ändert die Sparkasse die Kontaktdaten eigenmächtig und führt dies dazu, daß Rechnungsabschlüsse oder andere wichtige Mitteilungen die Kundin nicht erreichen, sehe ich das als klar schuldhaftes Verhalten seitens der Sparkasse. Hier könnten Schadensersatzforderungen in Frage kommen.
Andererseits sollte jemandem auch spätestens einen guten Monat nach einer solchen Änderung klar sein, daß die Kontoauszüge fehlen (wenn man die nicht ohnehin online abholt), so daß die Sparkasse vielleicht fehlerhaft gehandelt hat, dies jedoch auch durch die Kundin hätte bemerkt werden müssen, wenn auch wohl nicht von einer laufenden Mitwirkungspflicht bei der Überprüfung von Adressdaten die Rede sein kann.
Und noch ein Wort zu den "Ereignissen": wenn diese eine Pfändung oder ähnliche Vorgänge waren, dann sollte das nicht erst durch Kontaktaufnahme der Bank mit der Kundin bekannt werden. Man muß ja generell wissen, wie viel Geld man ausgeben darf und wo ungefähr der Kontosaldo liegt - unabhängig von irgendwelchen monatlichen Kontoauszügen. Weiterhin gibt es doch bei allen möglichen Banken Online-Banking, so daß Informationen über Kontostände etc. auch online hätten einsehen können.
Ich wäre daher etwas leise mit Schadensersatzforderungen, wenn die Kundin selbst ihrer Pflicht zur Überwachung ihres eigenen Kontostandes bzw. Einnahmen und Ausgaben nicht nachgekommen ist.
Klärt das mit der Bank und ändert die Adresse zurück.
Schöne Aussichten wenn durch eine schlampige Art die ganzen Daten so einfach an fremde Personen gelangen