Schenkungen bleiben aussen vor beim Zugewinn. Damit macht es keinen Unterschied, ob das Vermögen - wie genannt - vor oder während der Ehe an die Tochter übergeht.
Zusätzlich wird bei einer Immobilie die Vermögensabgrenzung erzielt durch den Grundbucheintrag. Dort wird wohl nur die Tochter stehen.
Man sollte jedoch folgenden Fall mit berücksichtigen (an den viele nicht denken oder denken wollen), will man den Schwiedersohn nicht an der Immo teilhaben lassen: geht man von einem Todesfall der Tochter aus, so würde der Schwiegersohn durch das Erbe seinen Pflichtteil an der Wohnung erhalten. Das kann umgangen werden durch einen guten Notarvertrag zur Schenkung.
Generell empfehle ich in dem Falle eine Beratung durch den Notar, um den Vertrag so zu gestalten, um das zu erzielen, was erreicht werden soll.