Schenkungen bleiben aussen vor beim Zugewinn. Damit macht es keinen Unterschied, ob das Vermögen - wie genannt - vor oder während der Ehe an die Tochter übergeht.

Zusätzlich wird bei einer Immobilie die Vermögensabgrenzung erzielt durch den Grundbucheintrag. Dort wird wohl nur die Tochter stehen.

Man sollte jedoch folgenden Fall mit berücksichtigen (an den viele nicht denken oder denken wollen), will man den Schwiedersohn nicht an der Immo teilhaben lassen: geht man von einem Todesfall der Tochter aus, so würde der Schwiegersohn durch das Erbe seinen Pflichtteil an der Wohnung erhalten. Das kann umgangen werden durch einen guten Notarvertrag zur Schenkung.

Generell empfehle ich in dem Falle eine Beratung durch den Notar, um den Vertrag so zu gestalten, um das zu erzielen, was erreicht werden soll.

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gib bei google ein ec karte motiv bank, dann kommen Ergebnisse zur Dt. Bank, Hypo Vereinsbank und weiteren Verdächtigen.

Die Genossenschaftsbanken haben auch Motive, vielleicht auch deine Bank. Oder du kaufst wasserfeste Stifte und gibst diese samt Karte an Weihnachten den Kindern, die sie sicherlich gerne bemalen. Ob die Karte dann noch geht, ist eine andere Frage. Aber unbestritten würde meine Nichte die Karte wunderschön gestalten.

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ich stelle mir die Frage, warum die Bank die Adresse geändert hat. Hat die Bank die aktuelle Adresse oder hat sie eine veraltete. Wenn ich mir vorstelle, dass die Bank eine falsche hat, dann sind Sendungen nicht angekommen. Dann mag es sein, dass die Bank selbst Recherche betrieb und die Schufa als Quelle nam.

Nur seltsam ist, dass in D die akt. Adresse nicht die Schufa kennt, sondern das Melderegister.

Eröffnet man ein Konto, muss man den akt. Ausweis vorlegen oder auch eine Meldebescheinigung, wenn es der Pass ist. Daher gibt es hier eine klare Vorgehensweise. Will man bei der Bank die Adresse ändern, wird man immer darauf hingewiesen, den akt. Erstwohnsitz anzugeben.

Und daher würde ich die Bank denn fragen, was das soll. Ob Gesetz oder nicht, das ist eine Eigendynamik, die mich als Kunden vertreiben würde. Die Kosten oder Konsequenzen aus den "Ereignissen" würde ich der Bank hinschieben.

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nicht alles mischen, bitte! Sind nicht auch Angestellte "Privatpersonen"?

Willst du Geld verdienen, so hast du mehrere Möglichkeiten, z.B. mit nichtselbständigen Tätigkeiten oder mit selbständigen. Hast du eine selbständige Tätigkeit, so geht das als Freiberufler oder Gewerbetreibender. Mit einem Firmenmantel hat das nichts zu tun

http://kuerzer.de/Szn5whJAr

Wenn du nun einen Auftrag an jemanden rausgibst, dann siehst du dem ja nicht an, wie der seine Steuern zahlt, auf Basis welcher Tätigkeit.

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Du sprichst hier von einem Tageslimit bei der Bezahlung per Karte. Bei der Zahlung per ec-Karte gibt es die mit Unterschrift und die mit Pin.

Zahlst du mit Unterschrift (war wohl bei dem Betrag der Fall), dann ist das eine Lastschrift. Hier ist die ec-Karte wie eine Debitkarte. Der Kontostand bzw. dein Limit wird abgefragt.

Gehst du an den Geldautomaten, dann gibt es auch hier Limits. Die sind von Bank zu Bank wie auch von Automat zu Automat unterschiedlich.

Wie hoch dein Limit ist, weiss nur deine Bank.

Einer Sache kannst du dir sicher sein: die Zahlung wäre nicht erfolgt, wenn du nicht die Bonität hättest. Technisch gehen solche Abfragen in Echtzeit - wenn auch nicht bei deinem Konto selbst.

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das wäre dann ein Versicherungfall geworden.


Meine pers. Meinung dazu:

so einen Ex-Vermieter möchte ich nicht, der mich als schlauen Herren bezeichnet, weil ich bei Auszug die Heizung abdrehe. Vermutlich wäre ich auch dann der schlaue Herr, wenn die Heizung anliesse, weil ich ja - wie jeder - weiss, dass sonst Rohre gefrieren. Und dann werde ich als schlau bezeichnet, weil dann die Kosten zu tragen sind durch eine angelassene Heizung. Und als Mieter weiss ich auch, wann ein neuer Mieter kommt. Und ich weiss auch, was dem Vermieter am liebsten ist.

Ich kann dir nur sagen, dass ich bisher bei Auszug die Heizung abgedreht habe, gar alle Sicherungen rausgedreht, den Kühlschrank abgetaut etc. Nur habe ich das mit dem Vermieter abgesprochen, wie er es denn gerne hätte. Und meine Vermieter fanden es gut, alles abzudrehen.

Ich denke, das ist deine Aufgabe als Vermieter. Was machst du denn mit einem, der im Sommer auszieht? Und wenn die Wohnung leer steht. Was soll der machen?

Man kann ja jegliche Verantwortung abwälzen. Aber wenn du bei deinem Eigentum in dem Falle den Mieter als Schuldigen siehst, na dann gute Nacht!

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solche Ampeln blitzen nicht nur 1-mal, sondern öfter. Und damit ist erkennbar, ob du gefahren bist, wo du gestanden bist etc. Und daraus leitet die Polizei den Tatbestand ab. Sind die der Meinung, du hast dich falsch verhalten, dann kommt Post. Wenn nicht, dann nicht.

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hat eine Frage mind. 2 Antworten, dann kommt unter den Fragen ein Link mit den Hinweis, die Antwort als hilfreichste Frage zu bewerten. Dort klickst du drauf und fertig.

Es gibt noch einen Aspekt: ist die Frage noch keine 24h alt, so kommt der Hinweis, dass dieses Rating noch nicht möglich ist.

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