Kann ein Gerichtsvollzieher in die Wohnung meiner Ex-Freundin nachdem sie mich rausgeschmissen hat?

2 Antworten

Wenn es Deine Meldeadresse ist, so darf er davon ausgehen, dass Du dort wohnst.

Er kann daher von Deiner Exfreudin verlangen Dich dort suchen zu dürfen.

Wenn er einen Durchsuchungsbeschluss hat, kann er auch rein.

Aber wegnehmen darf er nur Sachen, von denen er annehmen kann dass sie Deine sind. Will er was, was der Exfreundin gehört, kann sie hoffentlich nachweisen, dass es ihr gehört.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

mgrasek100  17.03.2023, 13:59

Ne entweder wohnt da oder nicht hat mit der Meldung für den Gerichtsvollzieher nix zu tun

Kommt auch drauf an verheiratet oder nicht, dann kann eh nicht gepfändet werden

1362 BGB Beweislast wg dann fehlender Vermutung das der Haushalt allein dem Schuldner gehört, liegt dann beim Gläubiger usw

Urteil vom 14. Dezember 2006 - IX ZR 92/05