Kann ein Gerichtsvollzieher in die Wohnung meiner Ex-Freundin nachdem sie mich rausgeschmissen hat?
Vor 2 Tagen habe ich einen Brief bekommen das in 6 Tagen der Gerichtsvollzieher vorbeikommen will und meiner Privaten Sachen wegnimmt. Jetzt hat meine Freundin mich aber aus der Wohnung geschmissen, und ich wohne nicht mehr da sondern bin im Moment Obdachlos. Kann der Gerichtsvollzieher trotzdem zu meiner Ex in die Wohnung ???
2 Antworten
Wenn es Deine Meldeadresse ist, so darf er davon ausgehen, dass Du dort wohnst.
Er kann daher von Deiner Exfreudin verlangen Dich dort suchen zu dürfen.
Wenn er einen Durchsuchungsbeschluss hat, kann er auch rein.
Aber wegnehmen darf er nur Sachen, von denen er annehmen kann dass sie Deine sind. Will er was, was der Exfreundin gehört, kann sie hoffentlich nachweisen, dass es ihr gehört.
Ne entweder wohnt da oder nicht hat mit der Meldung für den Gerichtsvollzieher nix zu tun
Kommt auch drauf an verheiratet oder nicht, dann kann eh nicht gepfändet werden
1362 BGB Beweislast wg dann fehlender Vermutung das der Haushalt allein dem Schuldner gehört, liegt dann beim Gläubiger usw
Urteil vom 14. Dezember 2006 - IX ZR 92/05