Ok da hier keiner das passende schreibt, sag ich mal JA

So also das geht, dass nennt sich aber nicht Mietvertrag, sondern ist dann ein sog Leihvertrag

Da kann man zb auch die Dauer und den Zwevk regeln.

Das fängt bei § 598 BGB an, interessant für euch wird es ab § 604 BGB

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Kommt drauf an

Wenn du zb Brief bekommst von einer Person, die bei dir nicht mehr wohnt, kannst das eig wegwerfen, is vllt bei dir auch passiert

Es gibt Briefgeheimnis aber wegwerfen geht, jedenfalls muss man sich um korrekte Ummeldung kümmern, man is selbst nicht verpflichtet dem anderen zu informieren oder immer Post nachzutragen

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Hmm Grad beim Thema Gerichtsvollzieher wird so viel Unsinn geschrieben

teils sind die Gerichtsvollzieher nicht kosteneffozient, due versuchen zu pfänden, due Gebühren sind da teils höher als der Erlös

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Kommt auch drauf an verheiratet oder nicht, dann kann eh nicht gepfändet werden

1362 BGB Beweislast wg dann fehlender Vermutung das der Haushalt allein dem Schuldner gehört, liegt dann beim Gläubiger usw

Urteil vom 14. Dezember 2006 - IX ZR 92/05

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