Jetzt Rente, dann kein Kidesunterhalt mehr zahlen?
Hallo! Ich erfuhr jetzt, dass mein Ex frühzeitig in Rente gegangen ist. Er freut sich ´n Wolf, weil er nur noch etwa 1000€ Rente bekommt und meint, dass unseren Kinder nun nur noch 230€ zustehen. Kann mir mal jemad erklären, wie ich zwei halbwüchsige Kinder mit 230€ "unterhalten" soll? Vorschuss von JA ist nicht, denn dazu sind die schon zu alt. Es kann doch wohl nicht angehen, dass er sich auf diese Art ganz aus seiner Pflicht rauszieht und sich dabei eins grinst, mal abgesehen davon, wie niedrig diese Verfahrensweise rein moralisch angesiedelt ist. Besteht die Möglichkeit, dass er vom Sozialamt Unterstützung bekommt oder irgend etwas in der Richtung? Oder soll ich meinen Kindern jetzt wirklich sagen müssen: Sorry, erfolgreich vorm Zahlen gedrückt.
3 Antworten
Also, an der Stelle hilft nur eins. Den Unterhalt durch das Familiengericht festsetzen zu lassen. Und da kann es durchaus zu Überraschungen für den Herrn kommen. Warum?
- Kindesunterhalt ist vorrangig und es kann in dem speziellen Fall auch unter die Pfändungsgrenze gehen, bis hin zu SGB II Niveau. Klingt komisch, ist aber so.
- Es kann durchaus passieren, dass mietfreies Wihnen bei seiner neuen Ehefrau ihm als fiktives Einkommen angesetzt wird
Da mutmasslich die Grenze des Unterhalts pro Kind unter 75 Prozent der Düsseldorfer Tabelle liegt, hast Du die Möglichkeit auf Antrag 100 % des Kinderfreibetrages für Dich zu beantragen.
Und mit Prozesskostenhilfe lässt sich auch ein Anwalt finanzieren. Viel Glück bei Deinem Vorhaben.
Und eine persönliche Anmerkung: Solche Männer, die sich aus der Verantwortung stehlen wollen, zumindest den Kindern gegenüber - Pardon das geht gar nicht ( würde auch für Frauen gelten)! Nein, ich lese nicht Emma!
eh man in Deutschland die Rente bekommt muss man wirklich sehr krank sein, es ist unverständlich dass sich eine Frau beklagt dessen Exmann frühzeitig in Rente gehen muss
Die hat sich 2012 beklagt! Guck, bevor Du hier postest, erst einmal, wie das Forum hier funktioniert!
Hallo Tinitus, ich kann deinen Ärger verstehen. Es gibt immer wieder " M Ä N N E R ", die diese Bezeichnung halt nicht verdienen. Also ich habe leider nur folgendes zu deinem Problem gefunden.
" Personen die ihre monatlichen Einnahmen aus einer Rente, Frührente, Invalidenrente oder Berufsunfähigkeitsrente beziehen müssen unter gewissen Voraussetzungen Kindesunterhalt zahlen. In erster Linie hängt die Zahlung von der Höhe der monatlichen Rente sowie von dem Kindesalter ab. Besteht das Einkommen eines alleinstehenden Rentners ausschließlich aus seiner Rente , so gilt für ihn ein Pfändungsfreibetrag von 1109,60 Euro. " ( von 2009 )
Tut mir ehrlich leid für euch, wenn es wirklich keine neueren Erkenntnisse, sprich Gesetzesänderungen gibt. K.
ok ! darauf habe ich jetzt gewartet ! :-) ; :-) !!!! Ausnahmen bestätigen die Regel, deshalb habe ich noch ein " immer wieder " dazwischen gesetzt. C L E V E R ? LG K.
Und ich falle auch noch darauf rein, tststs.
Wahrscheinlich, weil ich Alice Schwarzer so mag...
Ach, hiiiiiier halten die EMMA-Leserinnen zusammen.
Als ob es nicht auch " F R A U E N " gäbe.