Ist es rechtmäßig Geister Roaming nicht zurück zu erstatten?

3 Antworten

Wie hoch waren denn die Roaminggebühren, die Dir in Rechnung gestellt wurden? Wie hoch sind die Anwaltskosten die dann anfallen? Dann finde erst einmal ein Gericht, das eine mögliche Klage nicht wegen Geringfügigkeit ablehnt.


Anna1 
Beitragsersteller
 28.12.2019, 14:56

Ich habe jetzt nochmal eine Beschwerde eingelegt, weil ich keine Nachricht wegen der erhöhten Gebühren bekommen habe. Und beim erneuten Gespräch werde ich auf jeden Fall mit der Küdigung drohen und dann mal sehen was passiert.

Snooopy155  28.12.2019, 18:53
@Anna1

Dass hier einigeKosten wegen der Anwaltskosten zusammenkommen, das ist unbestreitbar. Aber Dein erlittener Schaden wird dadurch nicht höher und nur wegen dessen kannst Du klagen. Und wegen der geringen Schadenshöhe sehe ich wenig Aussicht auf eine Annahme der Klage.

Anna1 
Beitragsersteller
 28.12.2019, 12:52

Mir geht es nicht darum nur den Betrag wiederzubekommen. Ich würde gerne meinen Vertrag kündigen, weil die Rechnung unrechtmäßig nicht geändert wurde. Bei einem Vertrag, der noch 1,5 Jahre geht, kommt da ein bisschen was zusammen.

hildefeuer  28.12.2019, 13:41
@Anna1

Klar die Provider sehen das als Kulanz, weil ja Dein Smartphone das Geister-Roaming verursacht hat. Ob und wie das entsteht in Zusammenspiel mit Betreibssystem und LTE ist ja ungeklärt, sonst wäre es ja via Patches schon behoben. Wird also am LTE liegen. Das wird nix werden mit Sonderkündigung deshalb. Ist das O2? Droh doch mal Sonderkündigung deshalb an. Vielleicht kommt dann Kulanz.

Ich streite mich aktuell auch mit Mobilcom Debitel über diese Kosten. Eine Erstattung wird abgelehnt, obwohl sogar Geisterroaming angeboten wird. Bei mir geht es um ca. 65€. Habe eine Rücklastschrift veranlasst (Wichtig: rechtmäßige Beträge sofort wieder überweisen!) und warte jetzt ab wie Mobilcom Debitel reagiert.

Ist das auf Kreuzfahrtschiff passiert?

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/internet-und-computer/08651/?cookieSetting=true

Eigentlich sind alle Provider bereit, dieses Geisterroaming auszubuchen.

Das es bei Dir nicht erstattet wird, kann andere Gründe haben.


Anna1 
Beitragsersteller
 28.12.2019, 14:55

Ja, genau... das ist ja das was bei Geister Roaming passiert. Was ich mich frage ist ob es rechtens ist mir alles nicht zurück zu zahlen, weil eine Verbindung angeblich zu hoch (21) ist?

Anna1 
Beitragsersteller
 28.12.2019, 12:50

Hi, ich war nicht auf einem Kreuzfahrtschiff, ich war in Ägypten um genau zu sein :)

Und nicht gezahlt wurde wegen der einen Verbindung über 21KB. So zumindest von Seiten des Anbieters begründet.