Giro Konto gesperrt nach vielen Zahlungen durch Ebay verkäufe
Hallo, Unzwar habe ich innerhalb 2 Wochen mehrere Waren in Ebay angeboten und Verkauft. Im Wert von ca. 3000€. Gestern habe ich einen Anruf meiner Bank erhalten (Kreissparkasse Köln) das jemand eine Rückzahlung fodert und ob ich Sie ausführen möchte. Ich habe daraufhin mit den Käufer in Verbindung gesetzt und er ist vom Kauf zurück getreten. So hab ich Ihn das Geld natürlich zurück erstattet. Zudem wurde mir am Telefon gesagt das ich halt in den 2 Wochen zuviel verkauft habe und mein Girokonto gesperrt ist damit ich keine weiteren Zahlungen erhalten kann. Ich müsste ein Geschäftkonto haben und einen Gewerbeschein vorzeigen. Ein Gewerbe habe ich nicht angemeldet, und die Ware ist jetzt auch komplett Verkauft.
Ist das Korrekt das die Bank so handelt ? Wie viel darf ich als Privatperson überhaupt Verkaufen ? Wie sollte ich jetzt vorgehen ?
Ein Termin mit der Bank habe ich erst am Montag.
Danke im Vorraus für die Antworten.
3 Antworten
Die KSK kenne ich insofern auch und habe mich, allerdings in anderem Sachzusammenhang, darüber ärgern dürfen, dass man dem Kunden am liebsten das teure Geschäftsgirokonto aufdrängen will. Ich habe daraufhin meine Umsätze über Girokonten bei anderen Banken laufen lassen, denn nicht überall sieht man das so eng.
Leider führt die KSK in diesem Augenblick offenbar Servicearbeiten an ihrer Internetseite durch, ansonsten hätte ich in den Bank-AGB mal nachgesehen, ob es überhaupt eine Handhabe dafür gibt, dass ein Girokonto aus dem von Dir genannen Anlaß gesperrt werden darf. Ich mag es an sich kaum glauben und würde mir so etwas nicht bieten lassen. Schau Dir bis Montag die AGB an und stell bei der Besprechung den Sachverhalt klar. Ich würde an Deiner Stelle dann aber anschließend über einen Wechsel der Banverbindung nachdenken. Es gibt jede Menge Banken die billiger sind und dem Kunden nicht so in die Konten schauen wie die KSK.
Problem waren hier die vielen kleinen Buchungen. Hier geht es der Sparkasse weniger um die 3.000 EUR.
Das sehe ich auch so. Jede Buchung kostet mehr Geld als die Kontoführungsgebühr bringt, deshalb wollen sie natürlich die Anzahl begrenzen.
Befremdend an dieser Stelle ist aber die Keule, mit der da geschwungen wird:
Ich müsste .... einen Gewerbeschein vorzeigen.
Einen Gewerbeschein benötigt man, wenn man ein Gewerbe betreibt. Ob das der Fall ist, kann die Bank weder einschätzen noch steht ihr eine solche Vermutung überhaupt zu. Wenn ich die Ü-Ei-Sammlung, die ich von meinem Opa geerbt habe, einzeln bei ebay verkloppe, habe ich noch lange kein Gewerbe.
Naja, andere Banken haben auch schöne Konten.
naja, dann mach doch ein Geschäftskonto, wenn Du ein Gewrbe hast. Hast Du keins, klär die Sachlage. Wenn das nichts nutzt, mach ein neues Konto bei einer anderen Bank auf, und erklär der neuen Bank warum, dann gibts dort keine Probleme, nehm ich an.
Der Fragesteller hat doch geschrieben, dass er kein Gewerbe angemeldet hat. Wenn er dies der neuen Bank so erklären würde, dann gibt es mit Sicherheit Probleme.
Wenn das eine einmalige Aktion war, braucht man keinen Gewerbeschein und das Verhalten der Bank ist unmöglich.
Aber wieso landet der Kunde mit dem Rückzahlungswunsch zuerst bei der Bank ?
Ende des Monats werden es genau 20 Jahre, dass ich von der Spaßkasse weg bin.
Wowereit!