Ist eine Rentennachzahlung für den Zeitraum 01.07.2015-30.06.2016 auf ein P-Konto pfändbar?

4 Antworten

Bei jeder Schuldnerberatung gibt es ein Formular, in dem Du den Betrag, den Du durch einmalige Nachzahlungen durch Sozialleistungen erhältst, eintragen kannst.

Die Schuldnerberatung unterschreibt Dir dieses Formular und Du legst es der Bank vor.

Je nach Höhe der Nachzahlung wird sie auf die Monate aufgeteilt, für die sie gedacht ist und nur dass was dann über der pfändungsfreien Grenze liegt, wird auch gepfändet.

Ein Kontoguthaben ist einfach nur Geld. Wenn der Zahlungseingang den monatlichen Schonbetrag übersteigt, greift eine Pfändung. Es bleibt nur der Gang zum Amtsgericht um diesen Schonbetrag einmalig zu erhöhen.

Ja. Grundsätzlich gibt es seit Einführung des P-Kontos in 2010 Kontopfändungsschutz nur noch mit einem P-Konto und nur im Rahmen der jeweiligen Pfändungsfreibeträge. Einmalbeträge - auch Sozialleistungen -, die zu einer Überschreitung des Freibetrags führen, sind bei bestehenden aktiven Kontopfändungen nur vor den Auswirkungen der Pfändung durch eine einmalige Erhöhung der Freibeträge zu schützen. Sofern das Amtsgericht die Pfändung erlassen hat, ist dort der Antrag zu stellen, bei öffentlich-rechtlichen Gläubigern sind diese zuständig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite bei einer Bank in der Rechtsabteilung