Falschüberweisung auf P-Konto?
Hallo.
Ich schreibe hier für meine Mitbewohnerin. Sie hat die Miete überweisen wollen und hat es auf ein anderes Konto (andere Bank) überwiesen. Von ihrem Konto ist es runter, auf dem Konto der anderen Bank noch nicht drauf gewesen, als wir um einen Rückruf gebeten haben.
Meine Frage ist jetzt die:
Wie sieht das mit dem Rückruf aus, wenn der eigentliche Empfänger ein P-Konto (mit Pfändung) hat und der Betrag den Freibetrag überschreitet? Kommt das Geld - falls der Empfänger einwilligit - dennoch zurück oder geht das dann nicht?
2 Antworten
Bei einer Überweisung ist das Geld erst mal weg. Wenn das Konto des Empfängers gepfändet ist, ist das Geld weg.
Wer soll wissen ob das ein Fehler war oder der Fehler darin bestand auf ein gepfändetet Konto zu überweisen.
Das Geld bekommt man vom Emfänger zurück - wenn der wieder Geld hat.
Wenn das Geld die Bank noch nicht verlassen hat, kann man es aufhalten. Das ist aber nur den Fall wenn man am selben Tag anruft.
Auf dem Konto des Empfängers ist es noch nicht. Und wir haben noch am gleichen Tag angerufen. Innerhalb einer Stunde nach der Überweisung. Leider war es von der Bank schon runter.
Und beweisen wäre wohl möglich, da (was ich vergessen hab, zu erwänen) der Verwendungszweick Miete Mai beinhaltet.
Uns hat es aber schon mal sehr weiter geholfen. Vielen Dank für die schnelle Antwort.
LG
Silvia
Solange der Betrag noch nicht auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde, könnte der Rückruf noch klappen. Befindet sich das Geld nach der Gutschrift schon im „Machtbereich“ des Empfängers, muss er zustimmen. Sonst bleibt nur noch der zivilrechtliche Rechtsweg wg. ungerechtfertigter Bereicherung.