werden Wettgewinne beim Wohngeld angerechnet?

1 Antwort

Hallo,

ich kann dir auch nur diesen Link empfehlen....

https://www.wohngeld.org/wohngeldgesetz-wogg/paragraph15/#:~:text=(2)%20Einmaliges%20Einkommen%2C%20das,Monaten%20nach%20dem%20Zuflussmonat%20zuzurechnen.

.....demnach sind gelegentliche Lottogewinne k e i n Einkommen und somit anrechnungsfrei.

Wer nur Wohngeldempfänger ist, d.h. daneben keine weiteren Sozialleistungen bezieht, dürfte seit Juli 2023 hier nicht schlechter gestellt werden als der Bürgergeld Empfänger....denn

https://www.buerger-geld.org/news/buergergeld-wird-ein-lottogewinn-angerechnet-droht-gar-eine-rueckzahlung/

👋